Gesetz für gestaffelten Mutterschutz vor Bundestagswahl?
Nach Fehlgeburt
BERLIN. Noch vor den Bundestagswahlen wollen die Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der Grünen und der FDP ein Gesetz ändern, um Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, deutlich früher Anspruch auf gesetzlichen Mutterschutz zu garantieren.
„Der gestaffelte Mutterschutz nach einer Fehlgeburt war der Union ein Herzensanliegen, und wir haben der Ampel unsere Unterstützung hier immer angeboten“, betonte die Vize-CDU-Bundeschefin Silvia Breher, die auch frauenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist, gegenüber dem in Berlin erscheinenden Tagesspiegel.
Die erste Lesung der Gesetzesänderung fand in der letzten Bundestagssitzungswoche vor Weihnachten statt. Die Anhörung von Sachverständigen sei nach Angaben der frauenpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Leni Breymeier, für den ersten Sitzungstag des neuen Jahres angesetzt worden. Diese zeigte sich nach Tagesspiegel-Angaben zuversichtlich: „Es sieht alles danach aus, dass wir den gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten noch vor der Neuwahl des Bundestages in der verbliebenen Sitzungswoche im Januar schaffen.“
Auch bisher gilt Mutterschutz mit Kündigungsschutz bei Fehlgeburten. Nach den Gesetzesvorschlägen soll der Mutterschutz mit Erholungszeiten nach einer Fehlgeburt früher einsetzen. Der Entwurf der Unionsfraktion sieht einen gestaffelten Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche vor, der Entwurf von SPD und Grünen erst ab der 15. Schwangerschaftswoche.
Noch-Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte es dem Bericht nach, „dass sich nun eine breite überparteiliche Einigung für einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten abzeichnet“. Damit werde eine Schutzlücke für schwangere Frauen in Deutschland „endlich geschlossen“.
Die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Breher hat einen anderen Eindruck: „Leider hat es Lisa Paus nicht geschafft, dieses wichtige Vorhaben umzusetzen.“
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