Gesetzesänderung in Peru: Ungeborenes Kind ist Rechtssubjekt ab der Empfängnis
Recht auf Leben von Anfang an
In Peru wurde am 9. November ein Gesetz verabschiedet, dass ungeborenen Kindern verfassungsmäßig das Recht auf Leben zusichert.
Mit einer überwältigenden Mehrheit von 72 zu 26 Stimmen und sechs Enthaltungen verabschiedete der peruanische Kongress am 9. November einen Gesetzentwurf, der die in der Verfassung verankerten Rechte für ungeborene Kinder ausdrücklich anerkennt.
Das Gesetz sieht eine Reihe von Wortlautänderungen der Verfassung vor.
Was das bisher geltende Bürgerliche Gesetzbuch betrifft, so unterscheidet Artikel 1 zwischen dem ungeborenen Kind von der Empfängnis an und der menschlichen Person, indem er feststellt, dass „die menschliche Person von Geburt an Rechtssubjekt ist“. Dies führte zu dem Argument, dass nicht schon ab der Empfängnis Rechte zugesprochen werden dürften.
In der geänderten Fassung heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch von nun an:
„Das menschliche Leben beginnt mit der Empfängnis. Der Mensch ist Rechtssubjekt ab der Empfängnis. Der peruanische Staat anerkennt und garantiert die Achtung der Würde des Kindes ab der Empfängnis sowie seines Rechts auf Leben, individuelle Identität, geistige und körperliche Unversehrtheit sowie auf freie Entwicklung im Mutterleib [d. h. ohne Einmischung von außen].“
Eine Abtreibung ist in Peru nur dann legal, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist. Für den Kongressabgeordneten Alejandro Muñante, der sich ACI Prensa gegenüber zu diesem Gesetz äußerte, stellt dieses neue Gesetz einen „guten Fortschritt beim Schutz des Rechts auf Leben“ dar.
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