Juristischer Sieg gegen Abtreibungsaktivisten in Florida
Abtreibungsaktivisten von „Jane’s Revenge“

TALLAHASSEE – Floridas Attorney General Ashley Moody hat einen juristischen Erfolg gegen vier Abtreibungsaktivisten der Gruppe „Jane’s Revenge“ erzielt, wie kath.net berichtet.
Diese hatten Lebensschutz-Schwangerschaftszentren nach der Aufhebung des Urteils „Roe v. Wade“ durch den Obersten Gerichtshof der USA beschädigt.
Die vier Aktivisten hatten die Zentren mit Sprayfarbe verunstaltet und die Parole „Wenn Abtreibungen nicht sicher sind, seid ihr es auch nicht“ angebracht.
Moody brachte den Fall im März 2023 vor Gericht und erreichte eine Einigung, die zu zivilrechtlichen Urteilen und permanenten Verfügungen führte. Die Angeklagten müssen sich nun mindestens 30 Meter von den Zentren fernhalten und für die Wiederherstellungskosten aufkommen.
Einige der Angeklagten haben sich schuldig bekannt und sehen sich aufgrund der Anklage nach dem FACE-Act (Freedom of Access to Clinic Entrances) mit bis zu zehn Jahren Haft konfrontiert.
Eine Angeklagte muss zudem ein Bußgeld von 10.000 US-Dollar sowie jeweils 1.000 US-Dollar an jedes der betroffenen Zentren zahlen. Moody erklärte, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um die Sicherheit und den Zugang zu diesen Einrichtungen zu gewährleisten.
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