Keine Abtreibung bis zur Geburt

Keine Abtreibung bis zur Geburt

27.04.2021

Weitgehend unbemerkt von den meisten Menschen in unserem Land bahnt sich mitten unter uns ein rechtlicher Dammbruch von unvorstellbarer Tragweite an. Ein Dammbruch, der abertausenden Menschen das Leben kosten könnte und die Integrität unserer Gesellschaft in ihrem Kern erschüttern würde.

Schwangere in Not sollen dem Druck ihrer äußeren Umstände bis zum Ende ihrer Schwangerschaft wehrlos ausgeliefert werden – und ungeborene Kinder sollen ohne Einschränkungen bis zum Tag ihrer Geburt abgetrieben werden dürfen.

Wir stehen vor der historischen Verantwortung, uns einer menschenverachtenden, totalitären und zynischen Abtreibungsideologie in den Weg zu stellen, schwangere Frauen zu schützen und so das Leben ihrer ungeborenen Kinder zu bewahren.

KEINE ABTREIBUNG BIS ZUR GEBURT!

Im Namen angeblicher Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit kämpft ein Netzwerk linker und linksextremer Aktivisten, Organisationen, Medienschaffender und Politiker seit Jahren für die Streichung der §§ 218 und 219 StGB. Mit Blick auf die kommenden Bundestagswahlen im Herbst 2021 wird dieser Kampf seit einigen Monaten erbitterter und härter geführt als je zuvor.

Einer der wesentlichen Akteure in diesem Kampf ist das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“, das nach eigenen Angaben aus „Beratungsstellen, […] feministischen und allgemeinpolitischen Gruppen, Verbänden, Netzwerken, Gewerkschaften und Parteien“ besteht.1

Unter den „Trägern und Partnerorganisationen“ finden sich nicht nur der „pro familia Bundesverband“, der „Humanistische Verband Deutschlands“ oder einzelne AWO-Verbände. Tatsächlich haben es sich auch „Bündnis 90/DIE GRÜNEN“, die Frauenorganisation der SPD (ASF), die Berliner „Jusos“ oder die Partei „DIE LINKE“ nicht nehmen lassen, sich diesem „Bündnis“ für (angebliche) sexuelle Selbstbestimmung anzuschließen.2

Obwohl das Bündnis schon eine ganze Weile besteht, glauben ihre Akteure mit Blick auf die anstehenden Bundestagswahlen offenbar, dass ihre große Stunde gekommen ist. Man hat beschlossen, aufs Ganze zu gehen: Am 8. März dieses Jahres ging eine breit angelegte Kampagne unter dem Titel „Weg mit § 218“3 an den Start. Die Kampagne besteht aus „Aktionstagen“, „Frauen*kampf-Tagen“, „Maiprotesten“ und vielem mehr.4

Auch eine gleichnamige Petition „Weg mit § 218“ gehört zum Programm. Darin heißt es unter anderem, es sei „ein Skandal, dass der Strafrechtsparagraf 218 zur Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs jetzt seit 150 Jahren in Kraft ist. Noch heute ist Abtreibung nur nach einer Zwangsberatung und innerhalb der ersten 12 Wochen straffrei, aber nicht ‚legal‘. Das Recht auf Abtreibung muss endlich gewährt werden. Wir brauchen völlige Straffreiheit!“5

„Zwangsberatung“ bei „pro familia“?

Es gehört zu den Paradoxien des staatlichen Beratungssystems, dass mit „pro familia“ einer der größten Anbieter staatlicher Schwangerschaftskonfliktberatung das eigene Angebot offensichtlich für „Zwangsberatung“ hält. Die Organisation fordert die Abschaffung des gesetzlichen Systems, dessen langjähriger, fester Bestandteil sie gleichzeitig ist.

Zu dem eigentlich folgerichtigen und konsequenten Ausstieg aus dem abgelehnten und verachteten „Zwangsberatungssystem“ hat sich „pro familia“ bislang nicht durchringen können. Man fragt sich unwillkürlich, wer oder was „pro familia“ daran hindert, ihr Beratungsangebot auf „freiwillige Beratung“ umzustellen und nur noch Frauen zu beraten, die dies ausdrücklich und freiwillig wünschen?

Jedenfalls braucht es nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, welche Auswirkungen die Ablehnung der derzeitigen Beratungsregelung – und damit des eigenen Beratungsangebots – auf die Inhalte und die Qualität der „pro familia“-Beratung hat.

Mindestens ebenso problematisch wie die Beratungsqualität erscheint in diesem Zusammenhang, dass eine mit erheblichen staatlichen Mitteln geförderte Organisation mit der Streichung des § 218 StGB und einem „Recht auf Abtreibung“ eine Forderung vertritt, die ohne jeden Zweifel verfassungswidrig ist.

Dass sich mit den GRÜNEN, weiten Teilen der SPD und der Partei DIE LINKE sogar Parteien diesen Forderungen anschließen, die sich auf dem Fundament unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung wähnen, ist schockierend.

Denn „Weg mit § 218“ und „völlige Straffreiheit“ bedeutet nichts anderes als die Auslieferung von Schwangeren in Not an den Druck durch äußere Umstände und Personen bis zum Ende des 9. Schwangerschaftsmonats und zugleich die vollständige Legalisierung der Abtreibung ihrer ungeborenen Kinder bis zur Geburt.

Bei der Begründung dieser Forderung fallen immer dieselben Schlagworte. Es geht angeblich um „sexuelle Selbstbestimmung“, um „reproduktive Gesundheit“ und um „Entkriminalisierung“. Das  klingt alles nach Freiheit, körperlicher Unversehrtheit und Gerechtigkeit – und hat doch nicht das Geringste damit zu tun. Im Gegenteil.

Sprachliche Manipulation statt Argumente

Denn: Was hat die Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt mit „sexueller Selbstbestimmung“ beziehungsweise mit selbstbestimmter Sexualität, also der Frage, wer mit wem auf welche Weise Sexualität lebt, zu tun?

Die Streichung des § 218 StGB hat auch nichts mit„reproduktiver Gesundheit“ zu tun. Denn es geht den Initiatoren nicht um die Frage, wie man die medizinische Versorgung von Schwangeren verbessert, Geburten für werdende Mütter noch sicherer macht oder die Sterblichkeit von Neugeborenen weiter reduzieren kann.

Ebensowenig kann es um die „Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen“ gehen: Es gibt seit Jahrzehnten keine Frau in Deutschland, die wegen eines Schwangerschaftsabbruchs eingesperrt worden wäre.

Hinzu kommt, dass Abtreibungen nach der 12. Woche schon heute traurige Realität in Deutschland sind. Laut statistischem Bundesamt fanden im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmeregelungen allein 2020 exakt 2.874 Schwangerschaftsabbrüche nach der „12. vollendeten Woche“ statt.6 Viele dieser ungeborenen Kinder waren bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig.

Was will dieses Bündnis eigentlich?

Es geht hier – allen sprachlichen Nebelkerzen zum Trotz – nicht um Selbstbestimmung, Gesundheit oder Entkriminalisierung. Es geht um den radikalsten organisierten Angriff auf schwangere Frauen in Not, ihre Partnerschaften und Familien und auf das Leben ihrer ungeborenen Kinder in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland!

Pro Femina ist das größte nicht-staatliche und nicht-kirchliche Beratungsangebot in Deutschland für Schwangere in Not. In den vergangenen 10 Jahren wurden über 75.000 Frauen von Pro Femina beraten. Derzeit beraten wir über 2.500 Frauen im Monat – außerhalb des staatlichen („Zwangs“-)Systems und ohne sog. Beratungsscheine auszustellen.

All diese Frauen zeigen und sagen uns Tag für Tag: Die überwältigende Mehrheit von Frauen im Schwangerschaftskonflikt wünscht sich echte Beratung und Hilfe, konkrete Lösungsvorschläge für ihren Entscheidungskonflikt und eine echte Alternative zur Abtreibung.

Diese Frauen haben uns gelehrt: Es sind objektive Informationen, ehrliche Beratung und konkrete Hilfe, die eine selbstbestimmte und freie Entscheidung im Schwangerschaftskonflikt überhaupt erst möglich machen!

Deshalb haben wir uns entschieden, alles uns Mögliche zu unternehmen, um diesen historischen Angriff auf Schwangere in Not, ihre Familien und ihre ungeborenen Kinder zu verhindern.

Mit Hilfe einer umfassenden Informationsoffensive wollen wir Frauen im Schwangerschaftskonflikt eine Stimme geben, von ihren realen Lebensumständen berichten und ihren tatsächlichen – nicht den von Aktivisten und Medien zugeschriebenen – Erwartungen und Wünschen Ausdruck verleihen.

Wir möchten alle Menschen guten Willens in diesem Land mobilisieren, die mit uns KEINE ABTREIBUNGEN BIS ZUR GEBURT wollen. Wir möchten den politisch Verantwortlichen in Deutschland, insbesondere den Mitgliedern des neu zu wählenden Deutschen Bundestages eine deutliche Botschaft schicken:

So sehr eine linksgerichtete politische Minderheit dies auch behaupten mag: Es gibt KEINE MEHRHEIT und KEINE DEMOKRATISCHE LEGITIMATION für die Streichung der §§ 218 und 219 StGB und die Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt in Deutschland!

Bitte stellen Sie sich mit uns an die Seite von hunderttausenden Schwangeren in Not und an die Seite ihrer ungeborenen Kinder!

Bitte lassen Sie uns alles unternehmen, um die letzte, totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von schwangeren Frauen in Not zu verhindern.

Bitte lassen Sie uns für das unveräußerliche Recht ungeborener Kinder einstehen, weiterleben zu dürfen!

Bitte sorgen wir gemeinsam dafür, dass Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder die Information, Beratung und Hilfe erhalten, die Entscheidungen für das Leben möglich machen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition „Keine Abtreibung bis zur Geburt“, die wir nach der konstituierenden Sitzung des nächsten Bundestages jedem neuen Mandatsträger überreichen werden.

 

PETITION UNTERSCHREIBEN

 

Fußnoten:

1 https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/ueber/

2 https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/buendnis/

3 https://wegmit218.de

4 https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/thema/frauenkampftag/ oder https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/14375/raus-zum-1-mai-§218-raus-aus-dem-strafgesetzbuch/

5 https://www.change.org/p/alle-demokratische-parteien-abtreibung-nicht-länger-im-strafgesetzbuch-regeln

6 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Publikationen/Downloads-Schwangerschaftsabbrueche/schwangerschaftsabbrueche-2120300207004.html

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