Kleiner Pro-Life Verein ASUM von der Stadt Hildesheim als „Fundraising“-Organisation eingestuft

Sondernutzungsgebühr in Höhe von 500 Euro verlangt

28.05.2024

ASUM
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Dem Pro-life-Verein Aktion Schutz ungeborener Menschen (ASUM) aus Hannover wird von der Stadt Hildesheim die Erteilung der Standgenehmigung als „Nicht-Fundraising“-Organisation verweigert, wie das katholische Nachrichtenagentur CNA Deutsch berichtet.

Die Beantragung der Sondernutzungserlaubnis wurde abgelehnt, weil ASUM nach Internetrecherche des zuständigen Ordnungsamtes angeblich eine „Fundraising“-Organisation sei.

Folglich müsste ASUM eine Gebühr in Höhe von 500 Euro entrichten, um den Stand in Hildesheim durchführen zu können.

„Wir sind ein kleiner, regionaler, als gemeinnützig anerkannter Verein mit ca. 60 Mitgliedern und gehen keinerlei gewerblichen Zwecken nach und haben auch keine Gewinnerzielungsabsichten“, widerspricht Peter Soluk, erster Vorsitzender des Vereins, dieser Einstufung.

Laut ihm müssten lediglich große Nichtregierungsorganisationen von einer solchen Sondernutzungsgebühr betroffen sein.

ASUM erwägt jetzt, rechtliche Schritte gegen die Stadt einzuleiten.

 

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