Mehr als 310.000 Paare verlieren Elterngeldanspruch ab April 2025

Gesetz der Ampel-Regierung

15.01.2025

Elterngeld
Ein junges Paar mit Kind geht spazieren. Copyright by IMAGO / Winfried Rothermel

Ab dem 1. April 2025 gelten neue Einkommensgrenzen für das Elterngeld. Laut HNA verlieren deswegen mehr als 310.000 Paare ihren Anspruch. Die Grenze für das zu versteuernde Einkommen wird von 200.000 Euro auf 175.000 Euro reduziert.

Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist das individuelle Einkommen der Eltern vor der Geburt ihres Kindes. Es dient als finanzieller Ausgleich, wenn die Eltern nach der Geburt weniger oder kein Einkommen haben. Auch Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes kein Einkommen hatten, erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro. Der Höchstbetrag beträgt derzeit 1800 Euro.

Ob und wie viel Elterngeld ihnen zusteht, können Väter und Mütter mit dem Elterngeldrechner mit wenigen Klicks selbst ermitteln und auch online auf elterngeld-digital.de beantragen.

Derzeit gilt noch die Einkommensgrenze von 200.000 Euro für Paare und Alleinerziehende. Künftig liegt die Einkommensgrenze bei 175.000 Euro. Dies gilt für alle Geburten ab dem 1. April 2025.

Im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 wurden die Änderungen von der damals amtierenden Ampel-Regierung eingebracht.

Das zu versteuernde Einkommen ist bei der Berechnung vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

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