Warum gibt es verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung?

Paula von Ketteler, stellvertretende Bereichsleiterin der Digitalberatung
Paula von Ketteler

Paula engagiert sich dafür, die Profemina-Beratung immer mehr Frauen bekannt zu machen, deutschsprachig wie international. Auf diese Weise vielen Schwangeren in Not helfen zu können, ist der Theologin ein echtes Herzensanliegen.

Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Frauen vor einem straffreien Schwangerschaftsabbruch umfassend informiert werden und die Entscheidung erst nach ausreichender Aufklärung und einer Bedenkzeit treffen.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung hat das Ziel, schwangere Frauen in einer schwierigen Lebenssituation umfassend zu unterstützen, zu informieren und zu begleiten. Dabei werden den Frauen medizinische und rechtliche Aspekte vermittelt, ebenso wie mögliche Hilfsangebote. Zudem soll die Beratung laut Gesetz dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen. Frauen werden ermutigt, sich für das Leben ihres Kindes zu entscheiden, indem sie über Alternativen zur Abtreibung informiert werden. Hierzu zählen auch Hinweise auf soziale und finanzielle Hilfsangebote, die sie in ihrer Situation unterstützen können. So soll die Beratung eine bewusste, informierte Entscheidung ermöglichen.

Aus unserer Beratungserfahrung wissen wir, dass viele Frauen zu Beginn der Schwangerschaft noch unsicher sind, welchen Weg sie einschlagen wollen. Eine Beratung soll daher nicht nur sachliche Information bieten, sondern auch emotionale Unterstützung und Hilfe bei der Entscheidungsfindung. Sie schafft Zeit und Raum, um die Entscheidung gründlich zu überdenken.

 

Historische Entwicklung:
• Die Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland hat ihre Wurzeln in den 1970er Jahren, als die Debatte um die Legalisierung von Abtreibungen aufkam.

• Mit der Wiedervereinigung 1990 flammt die Diskussion um den Paragraphen 218, welcher den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt, erneut auf – in der DDR gilt seit 1972 die Fristenregelung, sodass eine Abtreibung bis zur 12. Woche grundsätzlich möglich ist. In der BRD gibt es eine solche Regelung jedoch nicht – Abtreibung war bis dato nur in Ausnahmefällen möglich, ohne einer bestimmen Frist.

• 1992 beschließt daraufhin der Bundestag eine Reform, um eine einheitliche Regelung zu schaffen: Eine Kombination aus Fristen- und Beratungslösung. Nach der Beratung soll der Abbruch in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft straffrei bleiben. Der Eingriff ist dann nicht rechtswidrig.

• 1993 greift das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. 

  • Das Urteil: Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz des ungeborenen Lebens. Der Abbruch bleibt grundsätzlich rechtswidrig und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Durch diese rechtliche Regelung soll bewusst werden, dass die schwangere Frau im Prinzip die Rechtspflicht hat, das Lebensrecht des ungeborenen Kindes anzuerkennen und das Kind auszutragen.

• 1995 wird das Karlsruher Urteil umgesetzt: Dabei bleibt die Beratung zentraler Bestandteil, um das Bewusstsein für den Lebensschutz zu stärken und Frauen im Schwangerschaftskonflikt alternative Entscheidungen zu ermöglichen.

• Bis heute gilt diese modifizierte Beratungslösung, die in den Paragraphen 218 und 219 geregelt wird: 

  • Laut dieser Regelung bleibt der Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, jedoch unter den Voraussetzungen der Beratung und einer Frist von 12 Wochen straffrei.
  • Frauen erhalten nach der Beratung bei einer staatlichen Beratungsstelle einen Beratungsschein, der Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung ist.
  • Nach der Beratung ist eine Bedenkzeit von drei Tagen vorgeschrieben, die den Frauen den Raum bietet, die Entscheidung zu überdenken und eine bewusste Entscheidung für das Leben zu treffen zu können.


Haltung der römisch-katholischen Kirche
Die Haltung der römisch-katholischen Kirche wird in einem Schreiben von Papst Johannes Paul II. an die deutschen Bischöfe vom 11. Januar 1998 deutlich. In diesem Brief bekräftigt der Papst das Anliegen der Kirche, das ungeborene Leben zu schützen. Daher dürfen katholische Beratungsstellen wie die der Caritas und des Sozialdienstes katholischer Frauen keine Beratungsscheine mehr ausstellen, da diese im Rahmen der gesetzlichen Regelung eine Voraussetzung für einen möglichen Schwangerschaftsabbruch darstellen. Die Kirche möchte durch diesen Schritt sicherstellen, dass ihre Beratungsarbeit klar auf den Schutz des Lebens und auf lebensbejahende Entscheidungen ausgerichtet bleibt. In Reaktion darauf wurde 1999 der Verein Donum Vitae gegründet, der außerhalb der kirchlichen Strukturen steht und Beratung samt Ausstellung der erforderlichen Beratungsscheine anbietet.

 

Haltung der Evangelischen Kirche Deutschland
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) plädiert in einer Stellungnahme im Oktober 2023 für eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den frühen Stadien der Schwangerschaft, während ab der 22. Schwangerschaftswoche (extrauterine Lebensfähigkeit) eine strafrechtliche Regelung mit klaren Ausnahmen bestehen bleiben soll. Sie betont jedoch die Bedeutung einer verpflichtenden Beratung vor einem Abbruch, in der Intention sowohl den Schutz des ungeborenen Lebens als auch die Selbstbestimmungsrechte der Frau wahren zu wollen. 
Innerhalb der EKD gibt es kontroverse Diskussionen über diese Haltung. Während einige die Bedeutung des Lebensschutzes hervorheben, unterstützen andere die vorgeschlagenen Reformen zur Ausweitung des Abtreibungsgesetzes.

 

Beratungsstelle Pro Femina
Die Beratungsstelle Pro Femina wurde 2009 gegründet und hat das Ziel, schwangeren Frauen in Krisensituationen beizustehen, ihnen Beratung, Unterstützung und Orientierung anzubieten. Ihr Hauptanliegen ist es, Frauen dabei zu unterstützen, eine gut informierte Entscheidung im Einklang mit ihrem Herzen zu treffen, indem sie nicht nur umfassend über Alternativen aufgeklärt werden, sondern auch konkrete Hilfe und Unterstützung angeboten bekommen. Pro Femina ist keine staatliche Beratungsstelle und stellt keine Beratungsscheine aus, die für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch Voraussetzung sind. Stattdessen konzentriert sich Pro Femina auf individuelle, ergebnisoffene Gespräche und bietet konkrete Hilfe für schwangere Frauen in schwierigen Lebenslagen.