Bundestag erweitert Kostenübernahme für „Pille Danach“

Neues Gesetz von SPD, Grünen und FDP

04.02.2025

Pille danach
„Pille Danach“ Copyright by IMAGO / sepp spiegl

BERLIN. Der Bundestag hat am Freitag die Altersgrenze für die Kostenübernahme der „Pille Danach“ nach einer Vergewaltigung durch die Krankenkassen aufgehoben, wie die Tagesschau berichtet. 

Nach der bisherigen Regelung zahlten die Krankenkassen die „Pille Danach“ bis zum vollendeten 22. Lebensjahr. Künftig entfalle diese Altersgrenze in allen Fällen, in denen es Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung gebe. Die Änderung wurde in das geplante „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ aufgenommen, auf das sich SPD, Grüne und FDP geeinigt hatten.

Unter der „Pille Danach“ versteht man ein hochdosiertes Hormonpräparat, welches den Eisprung verschieben soll, sodass es nicht zu einer Befruchtung kommen kann. Durch ihren Einfluss auf den Hormonhaushalt der Frau kann die „Pille Danach“ verschiedene Nebenwirkungen haben. Beispielsweise können Zyklusunregelmäßigkeiten, Übelkeit, Schwindel, Erbrechen und Unterleibsschmerzen auftreten.

Nach Angaben des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) hat die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA darauf hingewiesen, dass Pillen mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat (UPA) eine frühabtreibende Wirkung haben können. So ist es möglich, dass durch UPA die Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter verhindert wird.  Einer Forschergruppe der Universität Padua zufolge wirke das UPA-Präparat EllaOne über den gleichen Mechanismus wie die explizit als Abtreibungspille deklarierte Substanz Mifepriston. 

Daher sollte die „Pille Danach“ nicht als Verhütungsmittel eingestuft werden, sondern aufgrund der möglichen frühabtreibenden Wirkung als Abortivum betrachtet werden und von ihrer Einahme unbedingt abgeraten werden. 

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