G. Weber Das Töten eines unschuldigen Mitmenschen kann niemals Recht sein. Es widerspricht dem grundlegendsten Menschenrecht, das auch im Grundgesetz verankert ist, dem Recht auf Leben. Antworten 0 No votes have been submitted yet.
Das Töten eines unschuldigen Mitmenschen kann niemals Recht sein. Es widerspricht dem grundlegendsten Menschenrecht, das auch im Grundgesetz verankert ist, dem Recht auf Leben.