Gehsteigberatungen: „Zahlenmässige Erkenntnisse liegen nicht vor“
Bundesregierung will Gesetze über Themen beschliessen, die sie nicht so wirklich kennt
BERLIN. Ein neuer Gesetzentwurf der sozialgrünliberalen Bundesregierung will die sehr seltenen „Gehsteigberatungen“ und Mahnwachen vor Zentren, in denen Abtreibungen durchgeführt werden, stark einschränken. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beschneidung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit sollen künftig Bussgelder bis zu 5.000 Euro verhängt werden können (Corrigenda berichtete). Auf Anfrage des Unionsabgeordneten Hubert Hüppe im Bundestag musste die Bundesregierung indes im Dezember zugeben, dass ihr keine Zahlen zu dem Phänomen vorliegen, das sie unterbinden will: „Konkrete zahlenmässige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor“, und „eine Quantifizierung und Aufschlüsselung des Phänomens“ … ist „jedoch nicht möglich“, so der für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Stellung nehmende Parlamentarische Staatssekretär Sven Lehmann. „Belästigungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit gehen nicht in die Polizeiliche Kriminalstatistik ein.“
Mehr zu diesem Thema
-
Gesetzesänderung in Peru: Ungeborenes Kind ist Rechtssubjekt ab der Empfängnis
Recht auf Leben von Anfang an
Weiterlesen about Gesetzesänderung in Peru: Ungeborenes Kind ist Rechtssubjekt ab der Empfängnis
-
SPD-Frauen fordern Gesetz gegen „Gehsteigbelästigung“
Einschränkung der Versammlungsfreiheit
Weiterlesen about SPD-Frauen fordern Gesetz gegen „Gehsteigbelästigung“