Schweizer Kanton behindert Arbeit von 1000plus
Kampf um Gemeinnützigkeit
![Mann und Kind reichen einander die Fingerspitzen Hintergrund Flagge Schweiz](/sites/default/files/styles/16_10_mobile_large/public/images/shutterstock_2338767635_dark_1.jpg?h=e56233f6&itok=zLIhkyrx)
MÜNCHEN/ST.GALLEN. Juristen haben den Umgang des Kantons St.Gallen mit der Pro-Life-Organisation 1000plus Schweiz kritisiert. Der Jurist und Experte für öffentliches Recht, Artur Terekhov, bezeichnet es gegenüber dem Onlinemagazin Corrigenda als „unhaltbar“, dass das Finanzdepartement St. Gallen behaupte, eine Hilfsorganisation für Schwangere in Not müsse „ergebnisoffen“ beraten.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass es sich bei der Entscheidung des Finanzdepartements St. Gallen um eine Ermessensüberschreitung und eine falsche Rechtsanwendung handelt. Zu diesem Schluss kommt auch Rechtsanwalt Daniel Albietz, der unter anderem im öffentlichen und im Verwaltungsrecht tätig ist. Er sagt auf Anfrage von Corrigenda:
„Der Entscheid klingt nach einer geänderten Verwaltungspraxis. Solche Praxis hängt oft davon ab, welche Werthaltung die mit dem Entscheid befasste Person vertritt, und scheint mir vorliegend nicht richtig zu sein: Es gibt sowohl im Kanton St. Gallen wie auch in anderen Kantonen Lebensrechtsorganisationen, Beratungsstellen und Hilfswerke für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, die als gemeinnützig anerkannt sind. Neu ist vorliegend insbesondere die Hypothese, dass eine Organisation nur dann gemeinnützig sein soll, wenn die von ihr angebotene Beratung ergebnisoffen sei. Diese Auffassung wirkt beliebig und seltsam und ist – soweit mir bekannt – in der Schweiz ohne Präjudiz.“
Besonders brisant: Der Kanton beruft sich bei seiner Ablehnung der Gemeinnützigkeit auch auf die Abtreibungsaktivistin Kristina Hänel sowie einen tendenziösen Artikel der Süddeutschen Zeitung.
Den ganzen Hintergrundbericht lesen Sie auf corrigenda.online
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