ADF International: „Suizid ist keine Gesundheitsleistung“
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
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WIEN. Die Menschenrechtsorganisation ADF International hat das am Dienstag ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerG) in Leipzig begrüsst. „Das Gericht unterscheidet klar zwischen medizinischen Mitteln der Heilung, Linderung und Gesundheitsförderung und der Forderung nach Tötung“, sagte der Leiter der Europa-Abteilung von ADF International, Felix Böllmann. „Suizid ist keine Gesundheitsleistung. Die Aufgabe von Ärzten, Medizinern und auch der persönlichen Umgebung ist es, Leben zu retten und Unterstützung zu leisten, statt zu töten“.
In der Pressemitteilung hatte das BVerG klargestellt: „Medizinische Versorgung im Sinne der Vorschrift meint die Anwendung eines Betäubungsmittels zur Heilung oder Linderung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden. Eine solche therapeutische Zielrichtung hat die Beendigung des eigenen Lebens grundsätzlich nicht.“
„Es ist gut, dass das Gericht das staatliche Schutzkonzept für das Leben jedes Einzelnen erwähnt und stärkt. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Und jeder Mensch hat das Recht, dass sein Leben vor und von jedem geschützt wird“, so Böllmann weiter.
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