Ampelkommission will Abtreibung ausweiten
Legalisierung bis zur 22. Woche?
BERLIN. Die von der Ampelkoalition eingesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ hat ihre Ergebnisse gefasst – und propagiert den Kulturbruch: Abtreibungen bis zur zwölften Woche sollen vollständig legalisiert werden. Was danach passiert, könne der Gesetzgeber dann „nach eigenem Ermessen“ festlegen; so berichtet es der „Spiegel“, dem der Abschlussbericht der Kommission schon vor seiner Veröffentlichung vorliegt.
Bisher sind Abtreibungen in Deutschland in den meisten Fällen de jure strafbar, bleiben aber unter bestimmten Indikationen und Regeln straffrei. Dieser „Kompromiss“ beruht auch auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das damit noch ein Restmaß an Schutz des ungeborenen Lebens postuliert. Die Mitglieder der Kommission – meist abtreibungsapologetische „Wissenschaftler“ – geben darauf aber nichts. Denn laut ihrer Einschätzung hielten diese Regelungen einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht stand.
Laut dem Bericht sollen Abtreibungen in der „Spätphase der Schwangerschaft“ zwar nicht weiter legalisiert werden – was aber bis zu dieser Frist geschehen soll, sei dem Gesetzgeber überlassen. Gleichzeitig scheint es auch hier „Gestaltungspielraum“ für die politischen Mehrheiten zu geben: „ ,Wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau unzumutbar ist’, sollten Abbrüche laut Kommission zudem auch in späteren Phasen der Schwangerschaft möglich sein. Dies ist etwa der Fall, wenn die Schwangerschaft ,das Leben der Schwangeren gefährdet oder ihre körperliche oder seelische Gesundheit erheblich zu beeinträchtigen droht’ oder wenn der Schwangerschaft sexuelle Gewalt vorausgegangen ist“, heißt es in dem „Spiegel“-Bericht. Soll damit die sog. „kriminologische“ Indikation, also die Abtreibung nach einem Übergriff, über ihre bisherige Frist – die zwölfte Woche – hinaus ausgedehnt werden? Und wenn ja: bis wohin?
Sollten diese Beschlüsse tatsächlich im Bundestag beschlossen werden – und dann einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten: Was wären die Folgen dieses Paradigmenwechsels? „Sollten Abbrüche künftig als rechtmäßig gelten, könnten Krankenkassen dazu verpflichtet werden, den Eingriff zu bezahlen“, so der „Spiegel“-Bericht.
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Kommentare
Peter
Ich schäme mich für diese Regierung.
Kein Respekt vor dem Leben.
Kein Schutz für die wehrlosesten aller Wehrlosen.
Lena
Der Fehler: Nie wird die Sicht des Kindes geschildert, welches sterben muss. Neben dieser grausamen Tatsache sind die anderen Argumente verschwindend klein. Das Kind muss sterben und das kann nie die Lösung sein. Übrigens geschehen nur 40 von 100.000 Abtreibungen nach Vergewaltigung.
Eine Leserin
Ein Armutszeugnis, das sprachlos macht und erschauern lässt
Hans Widmann
Abtreibung ist eine Todsünde nicht nur im katholischen Glauben, auch im Islam.
Abtreibung müsste der demokratische Staat verbieten und die Geburtenkontrolle pragmatisch auf eine andere Weise regeln.
Ingolf
Ich kann mir nicht vorstellen dass eine Frau 22 Wochen lang ein Kind trotz Vergewaltigung austragen möchte und danach plötzlich doch nicht. Das ist doch reiner Populismus!
Und was ist wenn diese Frau dann nach der Geburt das Kind doch nicht möchte? Müsste sie dann nicht konsequenterweise das Kind töten dürfen um nicht ständig retraumatisiert zu werden?