Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz für Schwangere
Mehr Sicherheit für werdende Mütter

ERFURT. Mit einem Urteil vom 3. April hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Kündigungsschutz für Schwangere deutlich gestärkt: Auch wenn eine Frau erst nach Ablauf der regulären Klagefrist von ihrer Schwangerschaft erfährt, kann sie dennoch gegen eine Kündigung vorgehen, wie der MDR berichtet.
Das BAG entschied zugunsten einer Frau, die von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde und erst einige Zeit später feststellte, dass sie schwanger war. Bis sie einen Termin beim Frauenarzt bekam, um die Schwangerschaft bestätigen zu lassen, war die übliche Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage bereits verstrichen.
Trotzdem erkannte das Gericht ihre Klage an. Die Richter erklärten: Die gesetzliche Schutzfrist gilt auch dann, wenn die Frau erst nachträglich von ihrer Schwangerschaft erfährt – vorausgesetzt, sie legt dem Arbeitgeber unverzüglich ein ärztliches Attest vor.
Diese Entscheidung könnte gerade für Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt einen Unterschied machen. Wenn der Kündigungsschutz selbst bei später Diagnose greift, entsteht weniger Druck in einer ohnehin belastenden Situation.
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