Homosexuelle Paare dürfen Kinder adoptieren
Neues Gesetz in Estland
TALLINN. In Estland können gleichgeschlechtliche Paare, die standesamtlich heiraten, ein Kind adoptieren. Das neue Gesetz ist am 1. Januar in Kraft getreten.
Bislang konnte ein homosexuelles Paar, das eine eingetragene Lebensgemeinschaft einging, ein Kind eines der Partner gemeinsam adoptieren. Die Person, die der biologische Vater oder die biologische Mutter ist, verlor dann ihre elterlichen Rechte und jemand, der mit dem anderen Elternteil eben gerade verbunden ist, erhielt sie. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft konnte dagegen nicht offiziell ein Kind aus einem Waisenhaus adoptieren. In der Praxis konnte jedoch auch eine Einzelperson, darunter eben auch ein schwuler Mann oder eine lesbische Frau, eine Adoption beantragen. Faktisch konnte also ein eingeschlechtliches Paar mit dem Kind zusammenleben. Formal wurde das Kind jedoch nur einem der Partner zugeordnet und verblieb auch nach einer Trennung bei ihm. Nach dem neuen Gesetz können zwei schwule Männer oder zwei lesbische Frauen eine zivile Ehe eingehen und offiziell als Paar eine Adoption beantragen.
Seit 2016 gibt es in Estland eingetragene Lebenspartnerschaften. Schon früher hatte die estnische Gesetzgebung Forderungen der Homosexuellen-Lobby umgesetzt. Die jetzt zu Jahresbeginn eingeführte Änderung betrifft die Adoption von Kindern. Die estnische Premierministerin Kaja Kallas schrieb in Bezug auf die Gesetzesänderung auf Twitter, jetzt X: „Ich bin stolz auf mein Land“.
Quelle: opoka.org.pl
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