Interamerikanischer Gerichtshof stellt fest: Abtreibung ist kein Menschenrecht
Sieg für den Lebensschutz
SAN JOSÉ. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat klargestellt: Die interamerikanische Menschenrechtskonvention enthält kein „Recht auf Abtreibung“, wie die katholische Wochenzeitung Die Tagespost berichtet. Dieses Urteil im Fall „Beatriz gegen El Salvador“ betont die Autonomie der Mitgliedsstaaten und markiert einen Wendepunkt in der regionalen Rechtsprechung zum Lebensschutz von ungeborenen Kindern.
Beatriz, eine junge Frau aus El Salvador, war 2013 während ihrer Risikoschwangerschaft mit einer schweren Fehlbildung ihres ungeborenen Kindes konfrontiert. Trotz internationaler Forderungen nach einer Abtreibung entschied die salvadorianische Regierung, beide Leben zu schützen. Der Gerichtshof bekräftigte, dass Abtreibung weder durch die Konvention garantiert noch verpflichtend ist.
Die Forderung nach einem „Menschenrecht auf Abtreibung“ untergräbt den Kern der Menschenrechte: den Schutz jedes Lebens. Ein echtes Menschenrecht erkennt die Würde jedes Menschen an, auch der Ungeborenen.
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