Sollen Kinder nur dann leben dürfen, wenn sie ausserhalb des Mutterleibs überlebensfähig sind?
Ein häufiges Argument von Abtreibungsbefürwortern lautet: Solange das ungeborene Kind ausserhalb des Mutterleibs nicht überlebensfähig ist, sei eine Abtreibung gerechtfertigt.
Wie sieht eine Pro-Life-Perspektive auf diese Frage aus?
Es ist für die natürliche Entwicklung eines ungeborenen Kindes notwendig, in der geschützten Umgebung der Gebärmutter zu wachsen und sich zu entwickeln. Auch wenn das ungeborene Kind nicht in der Lage ist, in den ersten Monaten dieser Entwicklung ausserhalb des Mutterleibs zu überleben, so ist es doch ein menschliches Individuum. Ausserdem ist es, wie gerade seine stetige biologische Entwicklung vor der Geburt zeigt, ein lebender Mensch. Vom Grad seiner Entwicklung auf den Wert eines ungeborenen Menschen zu schliessen, kann als unzureichend bezeichnet werden. Denn schliesslich kann auch ein Neugeborenes ohne die Fürsorge seiner Mutter nicht selbstständig überleben – und genauso wenig können viele alte, kranke und behinderte Menschen dies nicht ohne fremde Hilfe tun.
Zu beachten wäre auch: Die Überlebenschancen eines Frühchens hängen von den medizinischen Möglichkeiten ab, die sich durch den Fortschritt der Medizin ändern und stetig verbessern. Heutzutage kommt es vor, dass Frühchen, die ab der 21. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen, überleben. Vor einigen Jahrzehnten wäre das noch undenkbar gewesen. Dass Wert und Lebensrecht eines ungeborenen Menschen somit vom momentanen medizinisch-technischen Fortschritt abhängen sollten, wäre schwer nachzuvollziehen.
Da das ungeborene Kind das Potenzial hat, eigenständig überlebensfähig zu werden, könnte man allein daraus schlussfolgern, dass ihm zu jeder Zeit das Recht auf Leben zusteht.