Dammbruch in Deutschland?

Heute im Bundestag

05.12.2024

cover_vfonds2024_lifeletter.jpg

Liebe Freunde und Unterstützer,

es ist soweit: Nach vielen Jahren des politischen Drucks, der gezielten Desinformation und konzertierter Medien-Kampagnen steht die Abtreibungslobby unmittelbar vor ihrem Ziel: Die Legalisierung der Abtreibung im größten Land der Europäischen Union.

Nach der monatelangen, offenkundigen Agonie der Ampel-Koalition kam es Anfang November zum endgültigen Bruch. Laut aktuellen Umfragen müssen SPD und GRÜNE mit herben Stimmenverlusten bei der bevorstehenden Neuwahl rechnen, FDP und LINKE sogar um den Wiedereinzug in den Bundestag bangen.

Um den prognostizierten Absturz möglicherweise zu verhindern, haben SPD, GRÜNE und LINKE entschieden, den dreißig Jahre alten Konsens in Sachen §218 StGB aufzukündigen. Um von der konkreten politischen Bilanz der vergangenen drei Ampel-Jahre abzulenken, wird das nächste gesellschaftspolitische Pulverfass aufgemacht und damit bewusst in Kauf genommen, dass sich die politischen und gesellschaftlichen Gräben in diesem Land weiter vertiefen.

Auf dem Rücken von Schwangeren in Not

Nicht nur haben die drei treibenden politischen Kräfte schon lange keine Mehrheit in der Bevölkerung mehr hinter sich. Es liegt auf der Hand, dass es auch auf Jahre hinaus keine parlamentarische Mehrheit mehr im Deutschen Bundestag für das ideologische Projekt der Legalisierung von Abtreibungen geben wird.

Für die Mobilisierung von ein paar mehr Wählern versuchen SPD, GRÜNE und LINKE nun also auf den allerletzten Metern – auf dem Rücken von Schwangeren in Not und ihren ungeborenen Kindern – aus geltendem Recht Unrecht und aus Unrecht Recht zu machen.

 

Zur Petition: „HILFE statt Abtreibung“

 

Liebe Freunde und Unterstützer, wir haben uns inzwischen intensiv mit dem aktuellen Gesetzesentwurf befasst und möchten Sie an dieser Stelle über seine Inhalte und seine Auswirkungen informieren – falls dieser Entwurf tatsächlich angenommen wird.

Die Kernpunkte des Gesetzesentwurfs (Drucksache 20/13775) und des dazugehörigen Antrags (Drucksache 20/13776) sind:

 

  1. § 218 StGB soll in Zukunft ausschließlich Abtreibungen „gegen oder ohne den Willen der Schwangeren“ regeln und unter Strafe stellen. Über Abtreibungen nach beziehungsweise mit dem Willen der Schwangeren sagt der neugefasste Paragraph nichts mehr.
  2. § 219 StGB, der Paragraph, der bislang die Qualität der Beratung „der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage“ sichern sollte, soll vollständig entfallen. Damit würden auch die dort formulierten Maßstäbe wegfallen. Zum Beispiel: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens“, oder dass die Beratung sich „von dem Bemühen leiten zu lassen [hat], die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen“.
  3. Dafür wird in § 240 StGB ein neuer Straftatbestand eingeführt: Die Nötigung zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs. Wer eine Schwangere zur Austragung ihres Kindes „nötigt“, soll in Zukunft mit einer Freiheitsstrafe von „sechs Monaten bis zu fünf Jahren“ bestraft werden. Dabei bleibt offen, was genau in Zukunft als eine solche Nötigung” zur Austragung geahndet werden soll? Wird dies z.B. auch schon für Beratung gelten, die – wie heute noch von § 219 StGB gefordert – dem Schutz des ungeborenen Lebens dient?
  4. In den §§ 12, 13 und 14 des erneuerten Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) soll geregelt werden, dass nurmehr Abtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Straftat bleiben. Gleichzeitig steht in §14 Absatz 4 des Entwurfs wörtlich und ohne zeitliche Einschränkung: „Die Schwangere bleibt straffrei.“ Damit gilt die Strafbarkeit in Zukunft nur noch für beteiligte Dritte, etwa Ärzte oder Krankenschwestern. Der Entwurf des neuen SchKG sieht zwar den Erhalt der Beratungspflicht vor, streicht aber zugleich die bisherige dreitägige Wartezeit nach der Beratung und vor der Abtreibung. 
  5. § 24b Sozialgesetzbuch soll dahingehend geändert werden, dass zukünftig grundsätzlich sämtliche Kosten einer Abtreibung durch die Krankenkassen übernommen werden.

 

Zusammengefasst: 

  • Abtreibungen bis zur 12. Woche sollen in Zukunft prinzipiell rechtens und legal sein. 
  • Sämtliche Vorgaben an staatliche Beratungsstellen, zur Unterstützung der Schwangeren im Sinne der Erhaltung des Lebens ihres ungeborenen Kindes zu beraten, sollen entfallen. 
  • Dafür sollen jene mit drakonischen Strafen bedroht werden, die Schwangere zu einer Entscheidung für das Leben nötigen – wie diese „Nötigung“ in Zukunft definiert werden und ob dies auch für pro-life-basierte Beratung gelten wird, bleibt abzuwarten. 
  • Außerdem sollen Schwangere zukünftig unmittelbar nach der Beratung ohne jede Wartezeit zur Abtreibung gehen können – was die grundlegende Frage nach Sinn und Zweck der verbliebenen Beratungspflicht aufwirft. 
  • Und schließlich soll Abtreibung zukünftig „Kassenleistung“ und damit grundsätzlich kostenlos sein.
Petition Newsletter

Ein Dammbruch von ungeheurer Tragweite

Dieser Gesetzesentwurf ist ein rechtlicher, moralischer und ethischer Dammbruch von ungeheurer Tragweite und ein fundamentaler Paradigmenwechsel in der Frage nach dem Wert des Lebens und der Unantastbarkeit seiner Würde.

Alles, was wir seit Gründung der Bundesrepublik über den Schutz ungeborener Kinder gedacht, geglaubt und für Recht gehalten haben, würde zu Unrecht erklärt werden. Was wir dagegen für furchtbares Unrecht gehalten haben, würde mit diesem Gesetz zu Recht erklärt werden. Das Leben des Menschen während der ersten 12 Wochen seiner Existenz würde mit der Verabschiedung dieses Gesetzes vollständig entwertet und entrechtet. 

Abgesehen von der hanebüchenen Unwissenschaftlichkeit und der erschreckenden Willkür dieser Regelung – warum sollte ein ungeborenes Kind am letzten Tag der 12. Schwangerschaftswoche um 23.59 Uhr kein schützenswerter Mensch sein, eine Minute später aber schon?! – haben wir es mit einer viel weitgehenderen Entwertung menschlichen Lebens zu tun. Mit einer Entwertung, die über kurz oder lang zu einer existentiellen Bedrohung und konkreten Gefahr für das Leben aller Menschen werden wird, die schwach oder krank sind und sich selbst nicht schützen und verteidigen können.

Geht es wirklich um Selbstbestimmung?

All dies soll im Namen und zugunsten der „Selbstbestimmung“ geschehen. Aber wie soll ein Mensch – ganz gleich wie alt oder wie jung – „über sich selbst bestimmen“, der nicht für sich sprechen, sich nicht selbst schützen und sich nicht verteidigen kann?

Auch mit dem behaupteten Selbstbestimmungsrecht der Frau sieht es bei näherer Betrachtung der Wirklichkeit von Schwangeren in Not nicht besser aus als beim Recht ungeborener Jungen und Mädchen. Ganz einfach deshalb, weil sich diese Selbstbestimmung bei genauerem Hinsehen als Schimäre herausstellt und die zentrale Pro-Choice-Argumentation damit als Lüge entlarvt. 

Denn: Würde es um die Herstellung von Selbstbestimmung, von Entscheidungsfreiheit und echter Wahlmöglichkeit gehen, würde dieser Gesetzesentwurf auch konkrete Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen enthalten. De facto enthält dieser Entwurf jedoch NICHT EIN EINZIGES HILFSANGEBOT und NICHT EINE EINZIGE MAßNAHME DER KONKRETEN UNTERSTÜTZUNG für Schwangere in Not und ihre Familien, die sich für ihr Kind entscheiden wollen.

 

Zur Petition: „HILFE statt Abtreibung“

 

Womit wir es zu tun haben

Damit liegt auf der Hand, womit wir es hier ganz offensichtlich zu tun haben. Einmal mehr entlarvt sich die Pro-Choice-Motivation mit all ihrem moralischen Impetus als Kompensation für die mangelnde Bereitschaft und den eigentlichen Unwillen ihrer Vertreter, Frauen im Schwangerschaftskonflikt wirklich zu sehen und zu helfen. 

„Neutralität“, „Selbstbestimmung“ oder „Entscheidungsfreiheit“ werden nur als abstrakte Worthülsen benutzt und vorgeschoben. Abtreibungslobbyisten wollen nicht auf die wirkliche Not sehen, nicht wirklich helfen und nicht wirklich für diese Schwangeren da sein und die Probleme hinter einem Schwangerschaftskonflikt nicht wirklich lösen. 

So lauthals sich Abtreibungs-Aktivisten und Pro-Choice-Politiker auf Demonstrationen und in Talk-Runden als Vorkämpfer für Frauenrechte auch gerieren mögen, so wenig ist von ihnen zu sehen und zu hören, wenn es um die Umsetzung echter Hilfe und um konkrete, persönliche Anstrengung zugunsten realer Schwangerer in Not geht. 

Die Wahrheit ist: Den Weg zur Abtreibung gesetzlich noch einfacher und noch schneller zu gestalten, Abtreibungen zur Kassenleistung zu machen (anstatt z. B. finanzielle Hilfe bei einer Entscheidung für das Kind in Aussicht zu stellen) und lebensbejahende Beratungsangebote zu diskriminieren, ist NICHT NEUTRAL und vor allem ist all das KEINE HILFE für eine Frau im Schwangerschaftskonflikt und ihre Familie. Und es löst keine einzige Konfliktursache. 

Genau deshalb sind und bleiben alle Versuche, die Legalisierung und Liberalisierung der Abtreibung als Dienst an Schwangeren in Not darzustellen, letztlich unglaubwürdig.

Noch ein Schritt weiter

Aber: Dieser „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ geht noch einen Schritt weiter. Nicht konkret zu helfen und die Ursachen von Schwangerschaftskonflikten nicht wirklich angehen zu müssen, reicht den angeblichen Vorkämpfern für Frauenrechte nicht: Sie wollen auch, dass sonst niemand mehr Schwangeren in Not dabei hilft, sich für das Leben ihrer Kinder zu entscheiden.

PEtition Newsletter Bild2

In seiner jetzigen Form diskreditiert und delegitimiert dieser Entwurf jede Beratung, die sich auch in Zukunft der bisherigen Vorgabe verpflichtet weiß, „dem Schutz des ungeborenen Lebens“ zu dienen und sich von dem Bemühen leiten lässt, „die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen“ (vgl. §219 StGB in seiner aktuellen Fassung). Wer sich dem Neutralitäts-Dogma der Abtreibungslobby nicht beugen und stattdessen Schwangeren in Not helfen will, soll – nach der Lesart dieser Neuregelung – in Zukunft kriminalisiert werden.

Für ein Informations- und Beratungsangebot wie das von profemina.org, mit dem wir im vergangenen Jahr allein in Deutschland über eine Million Frauen erreicht und rund 170.000 Mal digitale Sofortberatung zur Verfügung gestellt haben, stellt sich damit die existentielle Frage: Wird diese Beratung, die sich strikt am Wohl der Schwangeren UND ihres noch nicht geborenen Babys orientiert, in Zukunft noch legal sein?

Fest steht: Die bisherige Kultur der Unterstützung und der Förderung, der Ermutigung und Stärkung von Frauen in schwierigen Schwangerschaftssituationen soll dem Gebot einer strikten Neutralität weichen, die in Wahrheit unterlassene Hilfeleistung ist.

Das aber ist und bleibt falsch – es ist schlicht Unrecht. Und aus genau diesem Grund bitte ich Sie heute inständig: Bitte lassen Sie uns gemeinsam alles versuchen, um diesen Dammbruch zu verhindern!

Heute ist die sogenannte 1. Lesung im Deutschen Bundestag anberaumt. Der vollständige Gesetzgebungsprozess soll nach dem Willen der Initiatoren in den kommenden drei Wochen abgeschlossen sein.

Noch besteht eine gewisse Chance, den letzten Schritt der Abtreibungslobby beim „Marsch durch die Institutionen“ in Deutschland zu verhindern oder zumindest für längere Zeit zu verzögern. Und zwar, indem wir jetzt zusammenhalten und handeln.

Was Sie jetzt konkret tun können:

  • Bitte bestürmen Sie mit uns gemeinsam den Himmel, damit dieses Unrecht nicht Gesetz wird.
  • Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition „HILFE statt Abtreibung“ und leiten Sie diese weiter.
  • Bitte schreiben Sie die Abgeordneten Ihres Wahlkreises an und bitten Sie sie, dem Gesetzesentwurf NICHT zuzustimmen (nutzen Sie gerne Textbausteine aus diesem LifeLetter, der auch deshalb so lang und ausführlich geraten ist ;-)).
  • Bitte spenden Sie für Schwangere in Not, denen wir jetzt und auch in Zukunft erst recht ohne Wenn und Aber HILFE statt Abtreibung zur Verfügung stellen werden!

Einmal mehr danke ich Ihnen für ALLES, was Sie für Schwangere in Not tun.

 

Mit sehr herzlichen Grüßen

Ihr Kristijan Aufiero

Gründer & Geschäftsführer

KJA VF-Fonds.jpg
Copyright by

Hinterlassen Sie Ihre Meinung

Kommentare

Bisher keine Kommentare

Mehr zu diesem Thema