EKD-Rat ist für Legalisierung der Abtreibung

„Im Grundsatz zustimmungsfähig“

19.12.2024

EKD
Delegierte der 5. Tagung der 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Würzburg. Copyright by IMAGO / epd

BERLIN. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Legalisierung der Abtreibung ihre Zustimmung signalisiert, wie die katholische Wochenzeitung Die Tagespost berichtet. Somit steht die EKD hinter dem im Gesetz geforderten „Recht auf Abtreibung“.

„Dem Anspruch des Ungeborenen, geboren zu werden“ stehe der „Anspruch an das eigene Leben gegenüber, dem sich die Schwangere ebenso verpflichtet“ sehe, heißt es in der Erklärung. Beide Ansprüche seien aus christlicher Perspektive als Gottes Gebot zu verstehen.

„Die einzigartige Situation eines Schwangerschaftskonflikts” erfordere „Respekt vor der Freiheit und der Verantwortungsfähigkeit der Schwangeren”. Letztlich müsse die Schwangere „selbst entscheiden und selbst entscheiden können”.

Wörtlich heißt es: „Aus menschlicher Perspektive mögen konkurrierende Ansprüche als unauflösbares Dilemma erscheinen. Als Christ:innen sind wir aber sicher, dass im Horizont der eindeutigen Gewissheit von Gottes liebender Zuwendung eine verantwortliche Entscheidung möglich wird.“

Die EKD hebt hervor, dass die „Freiheit, Verantwortung und auch die Möglichkeit, dabei schuldig zu werden“, zentrale Bestandteile des evangelischen Menschenbildes seien. Eine verantwortete Entscheidung sei möglich, „weil der Unausweichlichkeit der Schuldübernahme die Gnade Gottes gegenübersteht.“ Gleichzeitig plädiere die EKD für eine 24-stündige Wartefrist, da ein völliger Verzicht auf diese Zeit „nicht adäquat“ sei.

Besonders kritisch sehe die EKD jedoch den Entwurf, Abtreibungen „bis hin zur Geburt und losgelöst von der Beratung aus jeder rechtlichen Verpflichtung zu entlassen“. Jede Regelung müsse sicherstellen, „dass beide Ansprüche gleichberechtigt berücksichtigt werden.“ Die EKD halte den Gesetzesentwurf „zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ insgesamt für „im Grundsatz zustimmungsfähig“.

Die EKD akzeptiert damit ein Recht auf Abtreibung und geht davon aus, dass es keinen objektiv richtigen Weg in einem Schwangerschaftskonflikt gib. Sie behauptet, dass Abtreibung eine „verantwortbare Entscheidung“ sein könne, die Gott mit „liebender Zuwendung“ begleitet.

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Kommentare

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Wie tief kann man man fallen? 

Ja. 

Jesaja 5,20 

 

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Es heisst, du sollst nicht töten, erst diese Woche habe ich ein Foto eines 10 Wochen alten Kindes gesehen, es ist ein Mensch, der durch Abtreibung bestialisch ermordet wird! Ich bezweifle, dass Gott das gnädig einfach durchgehen lässt.

Nebenbei bemerkt, was sind eigentlich Christdoppelpunktinnen?

 

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