Neuer Gesetzesentwurf: Wird Pro-Life-Beratung bald strafbar?

Weitere Liberalisierung von Abtreibung

18.10.2024

Frau in Handschellen
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BERLIN. In dem am gestrigen Donnerstag vorgestellten Gesetzesentwurf zur weiteren Liberalisierung der Abtreibung ist ein Passus enthalten, der möglicherweise als versteckte juristische Waffe gegen Pro-Life-Beratung im Schwangerschaftskonflikt verwendet werden könnte. Entgegen falschlautenden Berichten u.a. von der ARD-„Tagesschau“ soll Paragraf 218 Strafgesetzbuch nicht ganz abgeschafft, sondern neu geregelt werden.

Laut dem Gesetzesentwurf, den 26 Organisationen wie „Pro Familia“, der Deutsche Frauenrat, ver.di und Amnesty International vorgelegt haben, brauche es eine „neu zu regelnde Vorschrift zum Schutz der Schwangeren in Leben und körperlicher Unversehrtheit und reproduktiver Gesundheit“. Weiter heißt es: 

„Zur umfassenden Sicherstellung der Freiheit ihrer Willensbildung ist sowohl die Nötigung, einen Abbruch zu unterlassen, als auch die Nötigung zu einem Abbruch unter strafrechtlichen Schutz zu stellen, sowie Abbrüche, die ohne oder gegen ihren Willen stattfinden.“

Seitdem auch Gehsteigberatung als „Gehsteigbelästigung“ umgedeutet und unter Strafe gestellt wurde, ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch Pro-Life-Beratungsangebote als „Nötigung“ eingestuft werden könnten. 

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Einer Schwangeren Frau Mut zu machen und Hilfe anzubieten, ihr die Ängste vor ihrem Kind und ihrer Mutterrolle zu nehmen ist ein gutes Werk und darf niemals als Nötigung betrachtet werden. Diese schlauen Füchse packen ihre Fallstricke geschickt in die Gesetze ein. Das Leben des Kindes muss aber immer über allem anderen stehen. 

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