„Es ist furchtbar ... Man will es nicht tun“

Pro-Abtreibungsartikel des BR geht nach hinten los

24.01.2025

Frau beim Frauenarzt
Symbolfoto Copyright by IMAGO / photothek

MÜNCHEN. „Europas Frauen ist Abtreibung vielfach verwehrt“ lamentiert das Nachrichtenportal BR24 in einem aktuellen Beitrag. BR.de ist das Angebot des öffentlich-rechtlichen Bayerischen Rundfunks im Internet. In dem langen Artikel will die Redaktion einen Überblick darüber geben, wie es um die „Abtreibungsrechte in unterschiedlichen Ländern Europas“ bestellt ist.

Mit der Einordnung von Geschichten von elf Frauen, die „die Kluft innerhalb Europas in Bezug auf reproduktive Rechte“ verdeutlichen sollen, vergisst das öffentlich-rechtliche Portal sogleich die gebotene Neutralität und den Respekt vor dem Grundgesetz („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“, Artikel 2, 2 GG) – und verheddert sich in Widersprüche.

So etwa bei dem sprechenden Beispiel einer Schwangeren in Not und Gewissenskonflikt aus Ungarn:

„‘Eine weitere Schwangerschaft hätte ich weder psychisch noch physisch verkraftet. Aber der Eingriff war schrecklich’, erinnert sich Hanna (nicht ihr richtiger Name), eine 32-jährige ungarische Psychologiestudentin“, deren Geschichte die Redaktion gleich zu Beginn des Abtreibungs-Promotionartikels bringt.

Der Bericht schildert diese dramatische Zeit der Studentin:

„Schließlich gelang es ihr, einen Abtreibungseingriff nur fünf Tage vor der gesetzlichen Frist von zwölf Wochen vornehmen zu lassen. Während des gesamten Prozesses musste sie zweimal den Herzschlag des Fötus abhören und erhielt einen Zettel mit dessen Vitaldaten und Alter. ‘Es ist furchtbar ... Man will es nicht tun. Es war psychisch anstrengend und hat der ohnehin schon schwierigen Entscheidung noch Schuldgefühle draufgeladen’, sagte sie“.

Wir sind überzeugt: Abtreibung ist nie eine Lösung! Eine wertschätzende, zugewandte Beratung und ein konkretes Hilfsangebot hätte dieser mit Kindern und Studium überforderten Mutter eine gute Perspektive statt Schuldgefühle bieten können. Wo es um den Beginn zarten neuen Lebens im Bauch der Mutter geht, spricht der Artikel betonhart von „fortschrittlicher Gesetzgebung“ für „Fortpflanzungsrechte“. 

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