Behindertes Kind als Schaden
Oberster Gerichtshof in Wien
WIEN. Die von einem Pränataldiagnostiker nicht entdeckte Fehlbildung einer Leibesfrucht ist vom Obersten Gerichtshof (OGH) Österreichs mit einer ungewollten Schwangerschaft nach rechtswidrigem Verhalten eines Arztes gleichgesetzt worden. In dem schon etwas zurückliegenden Fall hatten die Eltern gegen den Arzt geklagt, da sie sich bei Kenntnis der schweren Körperbehinderung des ungeborenen Kindes für eine (rechtmässige) Abtreibung entschieden hätten. Der OGH bestätigte die bisherige Rechtsprechung, dass den Eltern der gesamte Unterhaltsaufwand für ihre behinderte Tochter vom Arzt zu ersetzen ist, nicht bloss der Mehrbedarf, der in der Behinderung begründet liegt.
Quellen:
Mehr zu diesem Thema
-
Junge Frau lehnt Krebsbehandlung ab, damit ihre Tochter gesund zur Welt kommt
Die wahren Helden unserer Zeit
Weiterlesen about Junge Frau lehnt Krebsbehandlung ab, damit ihre Tochter gesund zur Welt kommt
-
Die Nacht ist zum Schlafen da: Hamburg ordnet Nachtputzverbot an
Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Weiterlesen about Die Nacht ist zum Schlafen da: Hamburg ordnet Nachtputzverbot an
-
Herzfehler und Downsyndrom: „Zayneb ist unser Wunder“
„Wir wussten nicht, ob sie leben wird“
Weiterlesen about Herzfehler und Downsyndrom: „Zayneb ist unser Wunder“