Abtreibungspotest in Kirche: Gericht spricht Politikerin von der Beleidigung religiöser Gefühle frei

Während der Heiligen Messe

02.08.2024

Joanna Scheuring-Wielgus
Joanna Scheuring-Wielgus Copyright by IMAGO / NurPhoto

WARSCHAU – Der Oberste Gerichtshof Polens hat eine fast drei Jahre alte Anklage gegen Joanna Scheuring-Wielgus, stellvertretende Kulturministerin, abgewiesen. Die Anklage bezog sich auf ihre Teilnahme an einem Protest in einer Kirche gegen das nahezu vollständige Abtreibungsverbot, das im Oktober 2020 eingeführt wurde, wie das Portal Notes from Poland berichtet.

Scheuring-Wielgus und ihr Ehemann Piotr Wielgus betraten während einer Sonntagsmesse in Toruń die Kirche und hielten Schilder hoch, auf denen sie forderten, dass Abtreibung die Entscheidung der Frauen und nicht „des Staates zur Unterstützung der katholischen Ideologie“ sein sollte. 

Die Anklage lautete auf Beleidigung religiöser Gefühle und böswillige Störung einer religiösen Handlung, Vergehen, die in Polen mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden können.

Im Dezember 2021 beantragte der damalige Generalstaatsanwalt und Justizminister Zbigniew Ziobro die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Scheuring-Wielgus, um sie wegen der Vorwürfe anzuklagen. 

Das Parlament, damals von einer PiS-Mehrheit dominiert, stimmte dem Antrag im November 2022 zu. Im März 2023 wies das Bezirksgericht in Toruń die Anklage jedoch ab, da die Tat „nicht die Merkmale einer verbotenen Tat aufweist“, wie die Gazeta Wyborcza berichtete.

Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, die endgültig vom Obersten Gerichtshof abgewiesen wurde. Das Gericht stellte fest, dass es keine Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gebe und dass keine böswillige Störung der Heiligen Messe durch Scheuring-Wielgus vorlag, so die Rzeczpopolita.

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