Bundesregierung trickst bei Gesetz gegen Gehsteigberatung

Keine umfassenden Daten vorhanden

31.05.2024

IMAGO / Steinach
Justitia mit Schriftzug Gehsteigbelästigung Copyright by IMAGO / Steinach

MÜNCHEN. Die Bundesregierung hat keine umfassende Datengrundlage, die das geplante Gesetz gegen „Gehsteigbelästigungen“ rechtfertigen würde. Das Bundesfamilienministerium hatte wiederholt von einer Datenabfrage bei den Bundesländern gesprochen, die einen Handlungsbedarf ergeben hätten, berichtet das Onlinemagazin Corrigenda.

Doch wie das Haus von Lisa Paus (Grüne) auf Corrigenda-Nachfrage mitteilte, sei eine „valide Quantifizierung und Aufschlüsselung des Phänomens“ nicht möglich. Manche Bundesländer hätten mitgeteilt, ihnen seien „Gehsteigbelästigungen“ sogar gänzlich unbekannt.

Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), kritisierte den „Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“. Dieses reihe sich ein „in die ideologischen Projekte der Ampel-Fraktionen ein und ist zudem handwerklich schlecht gemacht“. Die Juristin ergänzte: „Mit diesem Gesetz soll zugunsten Einzelner auf dem Rücken aller das Recht auf Meinungsfreiheit eingeschränkt werden.“

Auch Susanne Wenzel, Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben, äußerte Kritik. Dass das Ministerium keine Aufschlüsselung der Daten mitteilen könne, lasse den Schluss zu, „dass die Länderabfrage eben keinen Handlungsbedarf gezeigt hat.“ „Tatsache ist, dass alle bisherigen gerichtlichen Verfahren von den jeweiligen Initiatoren der Mahnwachen und Gehsteigberatungen aufgrund von Maßnahmen der Ordnungsbehörden angestrengt wurden und diese auch zugunsten der Initiativen ausgegangen sind.“

 

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