Deutsche Bischofskonferenz warnt vor Legalisierung der Abtreibung
§218 StGB
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat sich gestern kritisch zu dem von Verbänden vorgelegten Reformvorschlag zur straffreien Regelung der Abtreibung geäussert, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.
In einer Stellungnahme betonte der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Dr. Matthias Kopp, dass die deutsche Gesetzgebung nach §§ 218 ff. StGB den Schutz sowohl der Frau als auch des ungeborenen Kindes gewährleiste. Eine Abschaffung dieser Regelung zugunsten einer ausserstrafrechtlichen Lösung gefährde das grundlegende Schutzkonzept, das christlicher Überzeugung entspreche.
„Das ungeborene Leben ist von Anfang an ein individuelles Leben“, erklärte Kopp. „Es verdient den gleichen Schutz und die gleiche Würde wie das geborene Leben.“ Die Bischöfe verweisen zudem auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das betonte, dass ab der Einnistung eines Embryos von einem menschlichen Leben auszugehen ist. Eine Aufweichung dieses Schutzes könnte zu einer generellen Abwertung menschlichen Lebens führen, so die Bischöfe.
Der Reformvorschlag der zivilgesellschaftlichen Organisationen sieht unter anderem vor, die Regulierung von Abtreibungen aus dem Strafrecht zu entfernen. Die Bischofskonferenz lehnt dies entschieden ab und verweist darauf, dass die aktuelle Regelung in Deutschland bereits eine Straffreiheit nach Beratung ermöglicht und dazu beiträgt, die Abtreibungsrate in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern niedrig zu halten.
Ein weiterer Punkt der Kritik richtet sich gegen das vorgeschlagene abgestufte Schutzkonzept für ungeborenes Leben, das nach Entwicklungsstufen unterscheidet. Die Bischöfe halten dies für widersprüchlich und warnen, dass gerade die besondere Schutzbedürftigkeit des ungeborenen Kindes nicht als Argument für eine verminderte staatliche Schutzpflicht herangezogen werden dürfe.
Statt den rechtlichen Schutz zu lockern, fordern die Bischöfe den Ausbau familien- und sozialpolitischer Massnahmen, um schwangere Frauen in Notlagen besser zu unterstützen. Eine humanitäre Gesellschaft müsse sicherstellen, dass soziale Notlagen oder wirtschaftliche Zwänge nicht die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft beeinflussen.
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