Grünen-Kanzlerkandidat Habeck: „Abtreibung gehört nicht ins Strafrecht“
Bewerbungsrede
BERLIN - Der frischgekürte Kanzlerkandidat der Grünen, Wirtschaftsminister Robert Habeck, hat betont, für die Abschaffung von Paragraf 218 StGB einzutreten. Die Frage Schutz des ungeborenen Lebens oder Abtreibung sei eine der „vielleicht schwierigsten Entscheidungen, die man treffen kann“, es sei aber klar: „Sie gehört nicht ins Strafrecht.
Das zu verstehen und zu leben ist der Auftrag von gestern“, sagte Habeck laut Tagespost bei seiner Bewerbungsrede auf dem Grünenparteitag am Sonntag.
Habeck trägt zudem einen von SPD, Grünen und Linken unterstützten Gesetzesentwurf mit, laut dem Paragraf 218 StGB so reformiert werden soll, dass Abtreibung in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten legal wäre. Die Union sowie AfD und FDP sind dagegen (1000plus-News berichtete).
Die geplante Abschaffung von Paragraf 218 StGB stellt einen Angriff auf den Schutz des ungeborenen Lebens dar und signalisiert, dass dessen Wert verhandelbar sei. Statt Lebensschutz aufzugeben, braucht es echte Unterstützung für Frauen in Notlagen, damit keine Entscheidung aus Verzweiflung gegen das Leben getroffen werden muss.
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