Kardinal Reinhard Marx verteidigt Kompromiss zum Abtreibungsparagrafen §218 StGB
„Rührt diesen Kompromiss nicht an.“
MÜNCHEN - Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, hat den aktuellen Kompromiss zum Abtreibungsparagrafen §218 StGB verteidigt, wie das katholische Nachrichtenportal kathpress berichtet.
„Wer auch immer das Thema Lebensschutz jetzt anpackt, dem muss man sagen: Wir leben in einer offenen Gesellschaft und wir müssen Kompromisse schliessen. Beim Lebensschutz haben wir ihn gesetzlich - schwer genug - gefunden. Ich kann der Politik nur raten: Rührt diesen Kompromiss nicht an“, betont Marx.
Dabei versuche er, das Lebensrecht des Kindes im Blick zu behalten: „Wer das jetzt aufkündigen will, stärkt die Radikalen und schafft ein Kulturkampf-Thema.“
Mehr zu diesem Thema
-
Deutscher Papst-Botschafter Eterovic warnt vor Selbstmord Europas
Abtreibung, Euthanasie und Gender-Ideologie
Weiterlesen about Deutscher Papst-Botschafter Eterovic warnt vor Selbstmord Europas
-
EKD-Synodale fordern klares Bekenntnis zum Lebensschutz
Arbeitskreis „Lebendige Kirche“
Weiterlesen about EKD-Synodale fordern klares Bekenntnis zum Lebensschutz
-
Bischof Hanke: Lobby-Abtreibungs-Gesetzentwurf verletzt Verfassung
Bistum Eichstätt
Weiterlesen about Bischof Hanke: Lobby-Abtreibungs-Gesetzentwurf verletzt Verfassung
Hinterlassen Sie Ihre Meinung
Kommentare
Gabriele
Mir ist es unverständlich, wie die Regelungen des §218 a StGB als "Kompromiß" bezeichnet werden können. Dieser Paragraph ermöglicht erst die Abtreibung in Deutschland. Der Staat schafft damit Rahmenbedingungen, innerhalb derer Abtreibungen überhaupt möglich sind. Er schafft also den Markt für die Tötung Ungeborener erst selbst, obwohl er zum Schutz jedes einzelnen ungeborenen Lebens aufgerufen ist. Dieser Markt hat außer der Moral recht niedrige Eintrittsprämien, er führt zum Tod ungeborener Kinder und zum Leid von Müttern und Familien. Das ist kein Kompromiß, das ist ein Elend u…nendlichen Ausmaßes!