Klinikum Lippstadt will keine Abtreibungen durchführen, Chefarzt klagt dagegen
Rechtsstreit in Lippstadt

Zum 1. Februar dieses Jahres fusionierten das Evangelische sowie Katholische Klinikum in Lippstadt (Kreis Soest) zum Christlichen Klinikum. Seither sind Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr erlaubt, es sei denn die Mutter ist in Lebensgefahr. Dies hat die katholische Seite durchgesetzt. Vorher wurden Abtreibungen durchgeführt, die laut Ärzten unter die „medizinische Indikation“ fielen, das heißt nach Einschätzung des Arztes, sei wegen der körperlichen oder psychischen Gesundheit der Frau eine Abtreibung angezeigt.
60 Lippstädter Ärzte zeigten sich empört über die Änderung und verfassten einen offenen Brief, in dem sie ihren Unmut über diese neue Regelung kundtaten. So waren sie unter anderem der Meinung, dass „jede Frau ein Anrecht auf eine fachgerechte Behandlung bei einer medizinischen Indikation hat". Die Katholische Kirche habe kein Recht, das Gesetz zu umgehen. Sie forderten das Krankenhaus zum Dialog auf und verwiesen an den „Versorgungsauftrag für Lippstadt und Umgebung" sowie an die Solidarität mit „den betroffenen Frauen und die Mitarbeiter der Frauenklinik.
Prof. Joachim Volz, Chefarzt der gynäkologischen Abteilung des Lippstädter Klinikums hat sogar Klage gegen seinen Arbeitgeber eingereicht, da er weiterhin nach der früheren Regelung Schwangerschaftsabbrüche durchführen möchte.
Diese Klage wird vermutlich jedoch keinen Erfolg haben, denn bereits am vergangenen Dienstag äußerte sich der für das Verfahren zuständige Arbeitsrichter bei einem Gütetermin am Arbeitsgericht Hamm. Seiner Meinung nach habe die Kirche nicht nur das Recht, Abtreibungen jeglicher Art zu untersagen, auch könne sie Professor Volz die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in dessen eigener Praxis in Bielefeld verbieten.
Laut dem Richter repräsentiere er als Chefarzt „in besonderer Weise die Klinik". Weiter argumentierte er in dem Gütetermin, aus Sicht der Katholischen Kirche seien Abtreibungen noch immer Mord, daher könne „der Arbeitgeber den Wunsch von Volz nicht gutheißen". Professor Volz wollte dies nicht akzeptieren und sprach u.a. von einer „verknöcherten Ideologie". Anwalt Philipp Duvigneau, der die Klinik vertritt, argumentierte wiederum, der Gesellschaftsvertrag zur Fusion lasse „in Sachen Schwangerschaftsabbruch keinen Spielraum". Da es zu keiner Einigung kam, wird ein Urteil frühestens im Juli gefällt.
Nichtsdestotrotz wollen beide Parteien, Chefarzt und Klinikleitung, weiterhin zusammenarbeiten, egal wie der Prozess ausgeht. Beide Seiten seien bereit, das Urteil, wie auch immer es ausfallen möge, zu akzeptieren.
Über 100.000 Abtreibungen im vergangenen zeigen ganz deutlich, dass bereits viel zu viele Abtreibungen in Deutschland durchgeführt werden. Ohnehin gibt es in ganz NRW über 140 Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Obwohl bei einer medizinischen Indikation die ärztliche Einschätzung der psychischen und körperlichen Situation der Mutter entscheidend ist, wird diese oft auf Anraten des Arztes bei möglicher Behinderung des Kindes durchgeführt. Dabei sollte neben dem Lebensrecht des Kindes auch ein weiterer ein Aspekt nicht unberücksichtigt bleiben: Immer wieder werden bei Ungeborenen das Down-Syndrom, sonstige Chromosomenanomalien oder strukturelle Fehlbildungen (z.B. Herzfehler, Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte) diagnostiziert, die sich, wenn sich die Mutter gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, letzten Endes als falsch herausgestellt haben und das Baby kerngesund zur Welt kommt.
Auch beim Thema Vergewaltigung zeigt das Zeugnis einer mutigen Frau, dass „eine Abtreibung das Trauma der Vergewaltigung nicht ungeschehen macht".
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