Studentenverbände: „Der Staat ist verpflichtet, das ungeborene Leben zu schützen“
Arbeitsgemeinschaft katholischer Studentenverbände
BERLIN - Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Studentenverbände (AGV) hat angesichts der Bestrebungen linksgerichteter Bundestagsabgeordneter, wenige Wochen vor Neuwahlen den strafrechtlichen Schutz des ungeborenen Kindes aufzuheben, davor gewarnt, etwas Verfassungswidriges zu beschliessen, wie die katholische Wochenzeitung Die Tagespost berichtet.
Die Arbeitsgemeinschaft, zu der sich die vier katholischen studentischen Korporationsverbände CV, KV, UV und RKDB zusammengeschlossen haben, erklärte Ende November: „Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beginnt menschliches Leben mit der Nidation, also der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter, und geniesst von diesem Zeitpunkt an verfassungsrechtlichen Schutz. Danach ist der Staat verpflichtet, das ungeborene Leben zu schützen und entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.“
„Mit grosser Sorge“ sehe man, dass die aktuelle Diskussion das Potenzial habe, „unsere Gesellschaft weiter zu spalten“. Man müsse alles tun, um Polarisierungen wie in den USA in Deutschland zu vermeiden. Eine emotional aufgeladene Debatte über den Paragraf 218 StGB berge die Gefahr, dass statt eines gesellschaftlichen Dialogs „unversöhnliche Fronten“ entstünden, die dem gesellschaftlichen Zusammenhalt „erheblichen Schaden zufügen“ könnten.
Für „völlig unangemessen“ halten es die Studenten laut ihrer Erklärung, dass SPD und Grüne, „deren Regierungsbündnis bereits gescheitert ist“, kurz vor Neuwahlen versuchten, ein gesellschaftspolitisch sensibles Thema aus „wahlkampftaktischen Gründen“ und ohne breite öffentliche Debatte durchzusetzen. Es habe während der gesamten Regierungszeit genug Zeit für einen Dialog gegeben. Ein „übereiltes Vorgehen wenige Wochen vor Schluss“ sei weder verantwortungsvoll noch demokratisch legitimiert.
Zudem wies die AGV auf eine Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen für das ZDF-Format „Frontal“ von Ende Mai 2023 hin, nach der sich die Mehrheit der deutschen Bevölkerung für das Beibehalten des Paragrafen 218 StGB aussprach.
„Als katholischer Verband, der sich den Grundwerten der Würde und des Schutzes des menschlichen Lebens verpflichtet fühlt“, sehe man in der Beibehaltung des bestehenden Abtreibungskompromisses einen „grundlegenden Beitrag zum Schutz ungeborener Kinder und zur Wahrung ethischer und demokratischer Grundprinzipien“, so die Korporationsverbände in ihrer Erklärung.
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