Die gesetzlichen Regelungen und Statistiken zu Abtreibungen unterscheiden sich erheblich von Land zu Land und von Kontinent zu Kontinent. Während einige Staaten darauf abzielen, den uneingeschränkten Zugang zu Abtreibungen zu fördern, setzen andere alles daran, die Zahl der Abtreibungen durch gesetzliche Vorgaben und Unterstützungsangebote zu senken. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengefasst.
73.000.000
Jährliche Abtreibungen weltweit -
geschätzt aufgrund der Datenlage
Abtreibungsrate:
- 5,4 Abtreibungen pro 1.000 Frauen
Abtreibungszahlen:
- Im Jahr 2023 gab es 106.218 Abtreibungen auf 693.019 Lebendgeburten
Die Statistik zeigt die Anzahl der Abtreibungen in Deutschland nach der Anzahl der vorangegangenen Lebendgeburten in den Jahren 2017 bis 2023. Im Jahr 2023 brachen 9.932 Frauen, die zuvor bereits drei Kinder zur Welt gebracht hatten, eine Schwangerschaft ab.
Abtreibungsgründe:
- Medizinische Indikation: 3.996
- Kriminologische Indikation: 35
- Nach der Beratungsregelung: 102.187
Geschichtliche Entwicklung der Abtreibung in Deutschland:
- 1871 – Deutsches Kaiserreich: Einführung des §218 im Reichsstrafgesetzbuch, der Abtreibung unter allen Umständen verbot und eine solche als Tötungsdelikt einstufte.
- 1926/'27 – Weimarer Republik: Während der Weimarer Republik wurde eine Strafmilderung und eine Herabstufung vom Verbrechen zum Vergehen beschlossen. Zudem bestätigte das Reichsgericht, die Zulässigkeit einer den Ärzten vorbehaltenen Abtreibung aus medizinischen Gründen unter Anwendung des Güterabwägungsprinzips.
- 1933-'45 – NS-Regime: In der NS-Zeit wurde das Abtreibungsrecht streng rassen- und bevölkerungspolitisch ausgerichtet. Abtreibungen wurden nicht mehr als „Tötungsdelikte“ eingeordnet, sondern als „Angriffe auf Rasse und Erbgut“. Somit dienten sie den Zielen der nationalsozialistischen Rassenhygiene und selektiven Bevölkerungssteuerung. Dies bedeutete, dass Abtreibungen für “unwertes Leben“ im Sinne der NS-Ideologie erlaubt wurden, insbesondere bei Menschen, die als „erbkrank“ oder „rassisch minderwertig“ galten. Für diejenigen, die weiterhin uneingeschränkt Abtreibungen anboten, wurde 1943 die Todesstrafe verhängt.
- Infolge der Teilung Deutschlands entwickelte sich das Abtreibungsgesetz in den jeweiligen deutschen Republiken auf unterschiedliche Weise:
- Entwicklung in der DDR:
- 1950 – „Mutterschutzgesetz“: Dieses Gesetz sah eine enge medizinische sowie eine auf Erbkrankheiten beschränkte Indikation zur Abtreibung vor. Zudem wurde verstärkt auf die Zunahme der Empfängnisverhütung durch die „Pille“ gesetzt.
- 1972 – Einführung der „Fristenlösung": Mit der zunehmend erstarkenden Frauenrechtsbewegungen, der sexuellen Revoution und dem „Vorbild“ vieler sozialistischer Nachbarländer wurde das Abtreibungsgesetz maßgeblich gelockert. Nach dem §§153-155 des DDR-StGB hatte jede Frau das Recht, bis zur zwölften Schwangerschaftswoche eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Dafür war weder Antrag noch eine Angabe von Gründen erforderlich. Nach Ablauf der 12. Woche war eine Abtreibung unter weit gefassten medizinischen oder anderen „schwerwiegenden Umständen“ zulässig.
- Entwicklung in der BRD:
- 1945 - 1949: In der direkten Nachkriegszeit war der §218 zunächst kein Gegenstand öffentlichen Interesses oder anderweitiger Bewegungen. Viele Ärzte praktizierten eine recht liberale Handhabung der „sozial-medizinischen“ Indikation für eine Abtreibung und behielten diese wohl auch in den folgenden, familienpolitisch konservativ geprägten Jahrzehnten bei.
- 1953 – Verfassungskonforme Anpassung des §218: Die 1943 verhängte Todesstrafe auf Abtreibung wurde aufgehoben.
- Juni 1971 – „Wir haben abgetrieben“: Die von der Journalistin und überzeugten Radikalfeministin Alice Schwarzer initiierte 'Selbstbezichtigungskampagne' sorgte für landesweite Schlagzeilen. Im Stern-Artikel bekannten sich 374 teils prominente Frauen zu ihrer Abtreibung. Dieser Artikel rückte die Debatte um den §218 erstmals in den Fokus der breiten Öffentlichkeit.
- Juli 1971 – „Aktion 218“: Nach der Veröffentlichung des Stern-Artikels, erhielt die deutsche „Frauenbewegung“ großen Zulauf. Im Juli wurde ein Protestschreiben mit 86 000 Solidaritätsbekundungen und 2 345 weiteren 'Selbstanzeigen' an den Bundesjustizminister Gerhard Jahn (SPD) geschickt.
- September 1971 – Reformankündigung: Justizminister Jahn lehnte die geforderte Fristenlösung (straffreier Abbruch bis zur 12. SSW) ab, kündigte jedoch eine Reform mit der sogenannten Indikationslösung an: Ein Schwangerschaftsabbruch sollte bei 'medizinisch-sozialer', 'ethischer' oder 'eugenischer' Indikation möglich werden. Konkret bedeutete dies: bei Lebensgefahr für die Mutter, nach einer Vergewaltigung oder bei Behinderung des Fötus.
- April 1974 – Verabschiedung der Fristenlösung: Mit den Stimmen der SPD und FDP verabschiedete der Bundestag nun doch die Fristenlösung.
- Juli 1974 – Verfassungsbeschwerde: Die CDU/CSU-Fraktion legte gegen die Fristenlösung Verfassungsbeschwerde ein, der im Februar 1975 vom Bundesverfassungsgericht stattgegeben wurde. Das Gesetz wurde für verfassungswidrig erklärt und trat nicht in Kraft.
- Februar 1976 – Verabschiedung der Indikationslösung: Wieder mit den Stimmen der FDP und SPD wurde vom Bundestag die Indikationslösung verabschiedet. Eine Abtreibung wurde nun nicht strafrechtlich verfolgt, wenn eine medizinische, kriminologische, embryopathische oder soziale Indikation vorlag.
- 1995 – Schaffung des geltenden Abtreibungsstrafrechts: Nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1989/90 mit dem damit verbundenen Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes kam es zu einer Überarbeitung der Abtreibungsbestimmungen. Das derzeitige Abtreibungsstrafrecht stellt letztlich einen Kompromiss dar, der eine Kombination aus einem Fristenmodell mit verpflichtender Beratung bis zur 12. Schwangerschaftswoche (§218a Abs. 1 StGB) sowie einer erweiterten medizinischen und kriminologischen Indikation (§218a Abs. 2 und 3 StGB) beinhaltet. Somit ist eine Abtreibung in Deutschland weiterhin illegal, bleibt jedoch unter bestimmten Umständen straffrei, was bedeutet, dass sie nicht strafrechtlich verfolgt wird.
- Frühjahr 2019 – Reform des §219a StGB: Hiermit wurde das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gelockert. Ärzte, Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen durften nun öffentlich angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Weitere Ausführungen, beispielsweise über die medizinische Methode, blieben jedoch weiterhin auf dem Papier verboten.
- 24. Juni 2022 – Streichung des §219a StGB: Nach langer Debatte und der bereits vorangegangenen 'Reform' beschloss der Deutsche Bundestag, das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen zu streichen. Ärzte und Krankenhäuser dürfen nun öffentlich 'sachlich und berufsbezogen über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs' informieren. Die zwei vorangegangenen Oppositionsanträge, einer der CDU/CSU-Fraktion und einer der AfD-Fraktion, wurden zurückgewiesen. Beim entscheidenden Votum stimmten die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke für die Abschaffung, wohingegen die CDU/CSU und die AfD dagegen stimmten.
Gesetzeslage:
- Eine straffreie Abtreibung ist innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen möglich.
- Verpflichtende Beratung bei einer anerkannten Beratungsstelle mit anschließender dreitägiger Bedenkzeit.
- Eine Abtreibung nach der 12. Schwangerschaftswoche ist nur dann straffrei, wenn das Leben oder die körperliche Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist.
- Bei Minderjährigen entscheidet der Arzt, ob sie „einwilligungsfähig“ ist, das heißt, ob sie die nötige Reife besitzt, diese Entscheidung allein zu treffen.
Im Jahr 2022 gab es erstmals seit einem fünfjährigen Rückgang einen erneuten Anstieg der Abtreibungszahlen. Besonders stark ausgeprägt war die Zunahme in der Altersgruppe der 35- bis 40-jährigen Frauen.
Quellen:
- Bundesministerium der Justiz: Schwangerschaftsabbruch
- Statistisches Bundesamt: Abortions by reason of termination, duration of terminated pregnancy and number of previous live births
- Statista: Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach Altersgruppen in den Jahren 2013 bis 2023
- Statista: Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach dem Ort der Abtreibung in den Jahren 2012 bis 2023
- profemina: Abtreibung unter 18 - Gesetzeslage
- Digitales deutsches Frauenarchiv: Über Aktion 218
- bpb: Kurze Geschichte des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch
- NDR: „Wir haben abgetrieben“: Als Frauen ihr Schweigen brachen
- Statista: Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland in den Jahren von 1996 bis 2023
- Statista: Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach der Anzahl der vorangegangenen Lebendgeburten in den Jahren 2017 bis 2023
- Deutscher Bundestag: Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB)
- bpb: Aufhebung des §219a
Abtreibungsrate:
- 7,2 pro 1.000 Frauen
- Nachdem die Rate seit 2010 zunächst gesunken ist, steigt sie seit 2017 stetig an.
Abtreibungszahlen:
- 12.045 Abtreibungen auf 80.024 Lebendgeburten im Jahr 2023.
In dieser Statistik werden nur die lebendgeborenen Kinder gezählt, nicht die Totgeborenen. Die Geburtenziffer liegt deutlich unter dem Niveau von 2,1 Kindern je Frau, das nötig wäre, um die Bevölkerung auch langfristig stabil zu halten.
Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in der Schweiz:
- Seit 2002 unter bestimmten Umständen straffrei.
- Ähnliche juristische Regelung wie in Deutschland.
Gesetzeslage:
- Straffreie Abtreibung innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen.
- Die Schwangere muss sich in einer „Notlage“ befinden - diese kann sowohl körperlicher, mentaler als auch finanzieller Natur sein.
- Die Schwangere muss eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie sich in einer solchen Notlage befindet.
- Verpflichtende medizinische Beratung.
- Eine Abtreibung nach der 12. Schwangerschaftswoche ist nur zulässig, wenn ernsthafte gesundheitliche Risiken für die Frau bestehen.
Quellen:
- Bundesamt für Justiz: Schwangerschaftsabbruch
- Bundesamt für Statistik: Schwangerschaftsabbrüche
- Bundesamt für Statistik: Geburten
- Statista: Anzahl der Lebendgeburten in der Schweiz von 2013 bis 2023
Abtreibungszahlen:
- Ca. 30.000 - 40.000 Abtreibungen pro Jahr - hierbei handelt es sich um Hochrechnungen, da Abtreibungen in Österreich nicht statistisch erfasst werden.
- Im Jahr 2023 wurden 77.296 Lebendgeburten erfasst.
Die Statistik zeigt, dass 2023 die Zahl der Geburten das zweite Jahr in Folge sank. Damit wurde ein Tiefststand im betrachteten Zeitraum erreicht. Gleiches gilt für die daraus abgeleitete Geburtenrate. In den Daten sind ab 2015 auch die im Ausland erfolgten Geburten von Müttern mit Hauptwohnsitz in Österreich enthalten.
Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Österreich:
- Seit 1975 straffrei.
- Abtreibung ist laut § 96 StGB illegal, wird jedoch durch § 97 StGB unter bestimmten Umständen straffrei gestellt.
Gesetzeslage:
- Straffrei, wenn Abtreibung innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen durchgeführt wird.
- Abtreibung muss von einem Arzt vorgenommen werden.
- Verpflichtende ärztliche Beratung.
- Schwangere muss keine Gründe angeben.
- Minderjährige benötigen nicht die Einwilligung ihrer Eltern.
- Nach der dreimonatigen Frist ist eine Abtreibung nur noch aus medizinischen Gründen oder bei Schwangeren, die jünger als 14 Jahre alt sind, zulässig.
Quellen:
Abtreibungsrate:
- 16,2 Abtreibungen pro 1.000 Frauen - Stand 2022
Abtreibungszahlen:
- 234.300 Abtreibungen im Jahr 2022 - Höchststand seit 1990.
- 2022 wurden ca. 723.000 Lebendgeburten in Frankreich erfasst - der niedrigste Stand seit 1945. Im Jahr 2023 wurde dieser Trend mit 678.000 Geburten fortgesetzt.
Das natürliche Bevölkerungswachstum ergibt sich aus der Verrechnung von Geburten und Todesfällen. Hierbei wird das Migrationssaldo, also das Saldo aus Einwanderung und Auswanderung, nicht mitverrechnet.
Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Frankreich:
- In Frankreich ist über die Jahre hinweg, eine kontinuierliche Entwicklung zur Liberalisierung von Abtreibungsgesetzen zu betrachten:
- 1975 – Loi Veil: Das Veil Gesetz legalisierete Abtreibungen innerhalb der ersten 10 Schwangerschaftswochen (SSW), unter der Bedingung, dass sich die Schwangere einer Beratung unterzieht und eine Bedenkzeit von einer Woche einhält.
- 2001 – Erweiterung der Fristenregelung: Die Frist für legale Abtreibungen wurde auf 12 Wochen verlängert. Des Weiteren brauchen Minderjährige nicht mehr die Zustimmung ihres Erziehungsberechtigten; sie müssen lediglich von einem Erwachsenen zur Abtreibung begleitet werden.
- 2014: Frauen müssen sich nicht mehr in einer Notlage befinden, um eine fristgerechte Abtreibung durchführen zu lassen. Außerdem werden Abtreibungen nun vollständig von der staatlichen Krankenversicherung übernommen.
- 2022: Die Frist für eine Abtreibung wird auf 14 Wochen verlängert.
- 2024: Frankreich wird weltweit das erste Land, welches das „Recht auf Abtreibung“ ausdrücklich in seiner Verfassung verankert. Das neu hinzugefügte Verfassungsrecht garantiert die Freiheit, eine Abtreibung durchzuführen, und legt fest, dass das Parlament die Bedingungen bestimmt, unter denen dieses Recht ausgeübt wird.
Gesetzeslage:
- Vor einer Abtreibung müssen zwei Sitzungen mit dem Arzt oder der Hebamme stattfinden, die der Orientierung, Aufklärung und Entscheidungsfindung dienen sollen. Hierfür gibt es keine zeitliche Regelungen: Die Sitzungen können auch in einer Sitzung zusammengefasst werden.
- Für Minderjährige ist zwischen den Beratungssitzungen ein zusätzliches psychosoziales Gespräch verpflichtend.
- Minderjährige brauchen keine Zustimmung eines Erziehungsberechtigten, müssen jedoch für den „Eingriff“ von einer volljährigen Person ihrer Wahl begleitet werden.
- Entstandene Kosten werden vollständig von der Krankenkasse übernommen.
- Gründe für eine Abtreibung nach der 14. SSW:
- Bei möglichen schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für die Mutter.
- Bei einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass das ungeborene Kind von einer schwerwiegenden Erkrankung betroffen ist, die zum Zeitpunkt der Diagnose als unheilbar gilt. Dazu gehören tödliche Krankheiten in der Perinatalperiode oder im ersten Lebensjahr sowie Krankheiten, die bei Kindern zu schweren, manchmal tödlichen Behinderungen führen können.
Quellen:
- Insee: Naissances – Fécondité
- Géo confluences: En 2022, la France a atteint le nombre de naissances le plus bas depuis 1945
- Service-Public.fr: Interruption médicale de grossesse
- Le site officiel sur l'IVG: Conditions d'accès à l'IVG
- Le site officiel sur l'IVG: Retrouvez les réponses à vos questions autour de l'IVG
- Human Rights Watch: France Protects Abortion as a 'Guaranteed Freedom' in Constitution
England, Schottland und Wales
Abtreibungsrate:
- England & Wales: 20,6 Abtreibungen pro 1000 Frauen im gebärfähigen Alter - Stand 2022
- Schottland: 16,1 Abtreibungen pro 1000 Frauen im gebärfähigen Alter
Abtreibungszahlen:
- England & Wales: 252 122 Abtreibungen auf 605 479 Lebendgeburten – Höchststand an Abtreibungen seit Aufzeichnungsbeginn im Jahr 1967 und niedrigste Anzahl an Lebendgeburten seit 2002
- Schottland: 16 584 Abtreibungen auf 46 959 Lebendgeburten – gleicher Trend wie in England und Wales: Anstieg an Abtreibungen und Rückgang an Lebendgeburten
Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in England & Wales:
- 1967 – Abortion Act: Abtreibungen werden unter bestimmten Bedingungen bis zur 28. Schwangerschaftswoche (SSW) legalisiert.
- 1990 – Human Fertilisation and Embryology Act: Die legale Grenze für Abtreibungen wird auf 24 Wochen herabgesetzt.
Gesetzeslage:
- Die Abtreibung muss von einem zugelassenen Arzt durchgeführt werden.
- Die Abtreibung muss von zwei Ärzten in gutem Glauben* auf Grundlage eines oder mehrerer oben genannter Gründe genehmigt werden. Beide Ärzte müssen bei mindestens einem Grund übereinstimmen.
- Eine Abtreibung kann aus sozioökonomischen Gründen bis zur 24. SSW durchgeführt werden. Dazu zählt beispielsweise, wenn eine Gefahr für die körperliche oder geistige Gesundheit der Frau oder bereits existierender Kinder besteht, sowie finanzielle Schwierigkeiten.
- Abtreibungen nach der 24. SSW sind zulässig, wenn mindestens einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Lebensgefährdung der Frau.
- Das Bestehen eines erheblichen Risikos, dass das Kind bei seiner Geburt an körperlichen oder geistigen Missbildungen leiden würde, die eine schwere Behinderung zur Folge hätten.
- Die Gefahr einer schweren, dauerhaften Schädigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit der Schwangeren.
- *Die Bedingung, dass die ärztliche Beurteilung „in gutem Glauben“ getroffen wurde, bedeutet nicht, dass die Abtreibung die „richtige“ Vorgehensweise ist. Es bedeutet lediglich, dass der Arzt bei seiner Meinungsbildung nicht unehrlich oder fahrlässig gehandelt hat. Was eine Abtreibung rechtmäßig macht, ist die Überzeugung des Arztes, dass es augenscheinliche Gründe für den Eingriff gibt, nicht die Tatsache, dass diese Gründe wirklich existieren.
- Beispiel: Wenn zwei Ärzte in gutem Glauben davon ausgehen, dass eine Abtreibung weniger Risiken für die körperliche oder geistige Gesundheit der Schwangeren birgt als das Austragen der Schwangerschaft, ist die Abtreibung rechtmäßig – selbst wenn sich im Nachhinein ergibt, dass es sicherer gewesen wäre, die Schwangerschaft auszutragen (z. B. wenn die Abtreibung zum Tod oder zu schweren Verletzungen führt). Außerdem ist der Arzt nicht verpflichtet, eine finanzielle Notlage zu verifizieren, wenn die Schwangere eine solche als Grund angibt.
Die Fertilitätsrate bezeichnet die durchschnittliche Anzahl der Kinder, die eine Frau während ihres gebärfähigen Alters zur Welt bringt.
Nordirland
Abtreibungsrate:
- 5,52 pro 1000 Frauen (Stand 2022/'23)
Abtreibungszahlen:
- 2.168 Abtreibungen im Zeitraum 2022/'23.
- Im Jahr 2022 wurden 20.908 Lebendgeburten erfasst.
- Seit der Entkriminalisierung im Oktober 2019 sind die Abtreibungszahlen kontinuierlich gestiegen.
Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Nordirland:
- Im Gegensatz zu den anderen Ländern Großbritanniens wurde der Abortion Act von 1967 in Nordirland nicht übernommen. Abtreibungen waren nur in begrenzten medizinischen Notfällen erlaubt.
- 2019 – Northern Ireland (Executive Formation etc.) Act: Die nordirische Regierung wurde durch eine Intervention des britischen Parlaments dazu verpflichtet, Abtreibungsdienste zu legalisieren und bereitzustellen.
- 2020 – Die nordirische Regierung verabschiedete genauere Regulierungen bezüglich Abtreibung.
Gesetzeslage:
- Eine Abtreibung ist bis zur 12. Schwangerschaftswoche (SSW) ohne Angabe von Gründen zulässig, sofern ein medizinischer Fachmann bescheinigt hat, dass die Schwangerschaft die 12. Woche (11 Wochen und 6 Tage) nicht überschritten hat.
- Zwischen der 12. und 24. SSW ist eine Abtreibung zulässig, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft ein größeres Risiko für die körperliche oder geistige Gesundheit der Frau darstellt als der Abbruch.
- Nach der 24. SSW gelten als zulässig für eine Abtreibung:
- Die Fortsetzung der Schwangerschaft würde das Leben der Frau gefährden.
- Es besteht ein ernstes Risiko, dass die Fortsetzung der Schwangerschaft zu schweren, dauerhaften körperlichen oder psychischen Schäden bei der Schwangeren führen würde.
- Die Diagnose schwerer fetaler Beeinträchtigungen oder tödlicher Anomalien.
Quellen:
- Government UK: Abortion statistics, England and Wales: 2022
- Care UK: Scotland: abortion numbers hit record high
- Office for National Statistics: Live births
- Legislation Government UK: Abortion Act 1967
- Legislation Government UK: Human Fertilisation and Embryology Act 1990
- Government UK: Northern Ireland Termination of Pregnancy Statistics 2022 to 2023
- Department of Health: Northern Ireland Abortion Statistics Publication 2020/21 – 2022/23
- Statista: Großbritannien – Fertilitätsrate von 1950 bis 2023 und Prognosen bis 2050
Abtreibungsrate:
- 11,87 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter (Stand 2022)
Abtreibungszahlen:
- 35.606 Abtreibungen auf 168.000 Lebendgeburten (Stand 2022).
- Die Zahl der Abtreibungen ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 15 % gestiegen.
- Die Zahl der Lebendgeburten ist im Vergleich zum Vorjahr um 11.000 gesunken.
Das natürliche Bevölkerungswachstum ergibt sich aus der Verrechnung von Geburten und Todesfällen. Hierbei wird das Migrationssaldo, also der Saldo aus Einwanderung und Auswanderung, nicht mitverrechnet.
Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in der Niederlande:
- 1981 – Wet afbreking zwangerschap: Gesetz wird verabschiedet, das Abtreibungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt:
- Frauen müssen vor der Abtreibung eine Beratung in Anspruch nehmen, gefolgt von einer fünftägigen Bedenkzeit.
- Abtreibungen sind bis zur 24. Schwangerschaftswoche (SSW) zulässig.
- Abtreibungen dürfen nur in anerkannten Kliniken durchgeführt werden.
- Nach der 24. SSW sind Abtreibungen nur zulässig, wenn das Leben oder die Gesundheit der Frau ernsthaft gefährdet ist oder wenn schwerwiegende Fehlbildungen des Fötus vorliegen.
- 2005 – Groninger Protokoll: Das Protokoll gibt Richtlinien für die 'Euthanasie' von Neugeborenen, die „unerträglich und ohne Aussicht auf Besserung leiden“. Diese Richtlinien wurden nicht als eigenständiges Gesetz verabschiedet, werden jedoch von den niederländischen Behörden akzeptiert und unterstützt. 2016 veröffentlichte die Regierung genauere Regelungen. Diese Praxis steht in gewissen wissenschaftlichen Kreisen in heftiger Kritik.
- 2022 – Abschaffung der verpflichtenden fünftägigen Bedenkzeit: Frauen können in Absprache mit ihrem Arzt selbständig entscheiden, wann sie bereit für eine Abtreibung sind.
Gesetzeslage:
- Abtreibungen sind ohne Angabe von Gründen bis zur 24. Schwangerschaftswoche (SSW) zulässig.
- Vor der Abtreibung muss eine Beratung mit einem Arzt stattgefunden haben.
- Die Abtreibung muss in einer anerkannten Abtreibungsklinik und bei medizinischen Gründen in einem Krankenhaus vorgenommen werden.
- Abtreibungen in Abtreibungskliniken werden vom Staat finanziert, und Abtreibungen in Krankenhäusern werden von der Krankenkasse übernommen.
- Nach der 24. SSW sind Abtreibungen unter folgenden Bedingungen zulässig:
- Das ungeborene Kind muss an einer Erkrankung leiden, die so schwerwiegend ist, dass medizinische Experten eine medizinische Behandlung nach der Geburt für aussichtslos halten. Es darf kein Zweifel an der Diagnose und Prognose bestehen.
- Es muss sichergestellt werden, dass das ungeborene Kind leidet oder mit hoher Wahrsheinlichkeit nach der Geburt leiden wird, ohne Aussicht auf Besserung.
- Die Mutter muss einen ausdrücklichen Antrag auf Abbruch der Schwangerschaft stellen, unter Berufung auf das körperliche oder seelische Leid, das ihr durch die Situation zugefügt wird.
- Der Arzt muss die Eltern umfassend über die Diagnose und Prognose aufgeklärt haben. Sowohl der Arzt als auch die Eltern müssen überzeugt sein, dass es angesichts der Situation des Kindes keine „vernünftige Alternativlösung“ gibt.
- Mindestens ein weiterer unabhängiger Arzt muss das Kind untersucht und eine schriftliche Stellungnahme zur Einhaltung der oben aufgeführten Sorgfaltskriterien abgegeben haben.
- Die Schwangerschaft muss mit aller „gebotenen Sorgfalt“ beendet werden.
- Die 'Euthanasie' von Neugeborenen ist unter folgenden Umständen zulässig:
- Das Leiden des Kindes muss nach derzeit herrschender ärztlicher Meinung unerträglich sein und keine Aussicht auf Besserung haben. Es darf kein Zweifel an der Diagnose und Prognose bestehen.
- Die oben genannten Punkte 4-6 bezüglich einer Spätabtreibung müssen auch bei der 'Euthanasie' eines Neugeborenen eingehalten werden.
Quellen:
- CBS: Population growth almost doubled in 2022
- Rutgers: End of five-day legal reflection period for abortion in the Netherlands
- Government of the Netherlands: I’m considering abortion. What should I do?
- LOC: New Regulation on Late-Term Abortions and Terminations of Lives of Neonates
- Government of the Netherlands: Euthanasia and newborn infants
- PubMed Central: Neonatal euthanasia: The Groningen Protocol
Abtreibungsrate:
- 0,03 pro 1.000 Frauen (Stand 2022)
Abtreibungszahlen:
- 161 legale Abtreibungen im Jahr 2022.
- Im Jahr 2020 waren es noch 1.074 legale Abtreibungen.
- Schätzungen zufolge werden jährlich 150.000–200.000 illegale Abtreibungen mittels Abtreibungspillen oder durch Reisen ins Ausland vorgenommen.
Für die gesamte Europäische Union beträgt das Durchschnittsalter im Jahr 2022 rund 29,7 Jahre. Laut Quelle bilden bei der Angabe zum Durchschnittsalter von Frauen bei der Geburt des „zweiten, dritten, vierten oder mehr Kindern“ jeweils nur die Frauen die statistische Grundgesamtheit, auf die das Kriterium zutrifft. Das bedeutet, dass beispielsweise bei der Angabe zum „Alter beim dritten Kind“ die Grundgesamtheit nur aus Frauen besteht, die tatsächlich drei oder mehr Kinder geboren haben. Daher kann es unter Umständen vorkommen, dass das Durchschnittsalter von Frauen bei der Geburt des dritten Kindes geringer ist als das von Frauen bei der Geburt des zweiten Kindes.
Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Polen:
- 1932 – Strafgesetzbuch: Polen führte das erste Strafgesetzbuch ein, das Abtreibungen in Fällen erlaubte, in denen das Leben oder die Gesundheit der Frau gefährdet war und wenn die Schwangerschaft aus einer Straftat wie Vergewaltigung oder Inzest resultierte. Zu der Zeit galt diese Regelung als eines der liberalsten Abtreibungsgesetze Europas.
- 1956 – Weitere Liberalisierung unter der kommunistischen Regierung: Abtreibungen waren nun auch aus sozialen Gründen erlaubt, was zu einem deutlichen Anstieg der Abtreibungszahlen führte.
- 1993 – Nach dem Ende des polnischen Kommunismus: Ein neues Gesetz erlaubte Abtreibungen nur bei einer Lebens- oder Gesundheitsgefährdung der Frau, bei Schwangerschaften infolge von Verbrechen wie Vergewaltigung oder Inzest sowie bei schwerer oder unheilbarer Krankheit des ungeborenen Kindes.
- 2020 – Verfassungsgerichtsurteil: Das polnische Verfassungsgericht entschied, dass Abtreibungen aufgrund schwerer und unheilbarer Fehlbildungen des Fötus verfassungswidrig seien. Der Entschluss führte zu vielen Protesten, da bis dahin 90 % aller legalen Abtreibungen auf eben diesen Grund zurückzuführen waren.
Gesetzeslage:
- Abtreibungen sind nur unter mindestens einer der folgenden zwei Bedingungen zulässig:
- Die Schwangerschaft bedroht das Leben oder die Gesundheit der Frau.
- Die Schwangerschaft ist das Ergebnis eines Verbrechens wie Vergewaltigung oder Inzest, wenn dies innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen festgestellt wurde.
Quellen:
- abort report: Abortion legislation - Poland
- Notes from Poland: Polish parliament approves first steps in ending near-total abortion ban
- AP News: Poland has a strict abortion law — and many abortions. Lawmakers are now tackling the legislation
- euro news: Poland abortion: Women 'scared to be pregnant' a year after near-total ban came into force
- DW: Poland – A hunt for traces of abortion pills in women's blood
- Statista: Polen: Entwicklung des Durchschnittsalters von Müttern bei der Geburt
Abtreibungsrate:
- 25 Abtreibungen pro 1.000 Frauen (Stand 2022)
Abtreibungszahlen:
- Im Jahr 2022 gab es geschätzte 450.000 Abtreibungen.
- Seit den frühen 2000er-Jahren ist in Russland ein stetiger Rückgang der Abtreibungszahlen zu verzeichnen.
- Der Höhepunkt lag in den 1990er-Jahren, kurz nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion, mit einer Abtreibungsrate von 114 pro 1.000 Frauen und über 4 Millionen jährlichen Abtreibungen.
- Bis 2007 gab es in Russland mehr Abtreibungen als Lebendgeburten. Über Jahre hinweg endeten zwei Drittel aller Schwangerschaften durch Abtreibung, 2012 waren es 'nur' noch ein Drittel.
- Der aktuelle Trend zeigt einen Rückgang der Abtreibungen und einen Zuwachs der Lebendgeburten.
Die Fertilitätsrate bezeichnet die durchschnittliche Anzahl der Kinder, die eine Frau während ihres gebärfähigen Alters zur Welt bringt.
Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Russland:
- 1920er-Jahre – frühe Sowjetunion: Russland war eines der ersten Länder weltweit, welches Abtreibung legalisierte. Gründe dafür waren unter anderem das Bestreben der Bolschewiki, traditionelle soziale Normen zu brechen und Frauen in die Arbeitswelt zu integrieren.
- 1936 – Stalin-Ära: Josef Stalin führte ein Abtreibungsverbot ein. Abtreibungen waren nur in bestimmten medizinischen Notfällen erlaubt. Dies geschah unter anderem zur Erhöhung der Bevölkerungszahlen.
- 1955 – Post-Stalin und Tauwetterperiode: Nach Stalins Tod wurde Abtreibung unter Nikita Chruschtschow erneut legalisiert.
- 70er- und 80er-Jahre - Späte Sowjetunion: Abtreibungen blieben weit verbreitet. Die Sowjetunion verzeichnete eine der höchsten Abtreibungsraten weltweit, denn Abtreibungen wurden oft als primäres Mittel der Geburtenkontrolle genutzt.
- 90er-Jahre - Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion: Abtreibungen blieben weiterhin legal und erreichten ihren Höchststand.
- 2000er bis heute - Rückgang der Abtreibungsraten: Die russische Regierung versucht, durch verschiedene Maßnahmen die hohen Abtreibungsraten zu senken. Es wird weiterhin eine pronatalistische Politik verfolgt.
Gesetzeslage:
- Eine Abtreibung ist bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig. Diese Regelung gilt allgemein und erfordert keine besondere Begründung.
- Eine Abtreibung bis zur 22. Schwangerschaftswoche darf bei bestimmten medizinischen Indikationen oder dann durchgeführt werden, wenn die Schwangerschaft aus einer Straftat wie Vergewaltigung resultiert.
- Frauen, die eine Abtreibung in Erwägung ziehen, müssen eine verpflichtende Beratung mit anschließender siebentägiger Bedenkzeit absolvieren.
- In den letzten Jahren gab es verstärkte Bestrebungen, den Zugang zu Abtreibungen weiter einzuschränken. In einigen Regionen Russlands wurde beispielsweise durchgesetzt, dass Abtreibungen nicht in privaten Kliniken durchgeführt werden dürfen. Der Zugang zu 'Medikamenten', wie Mefepriston und Misoprostol wird von der Regierung streng kontrolliert.
Quellen:
- ResearchGate: The official statistics of abortions – Russia
- Statista: Number of abortions in Russia from 2000 to 2022
- Abortion in post-soviet Russia: Is there any reason for optimism?
- babel: Abortions were legalized (again) in the USSR 68 years ago.
- DW: Russia: What's behind the anti-abortion push?
- Federal State Statistics Service: Population resident population estimate
- Statista: Russland: Fertilitätsrate von 1950 bis 2023 und Prognosen bis 2050
Abtreibungsrate:
- 28 Abtreibungen pro 1.000 Frauen (Stand 2021)
Abtreibungszahlen:
- Im Jahr 2022 wurden ca. 9.000.000 Abtreibungen vorgenommen.
- Im selben Jahr gab es geschätzte 9.560.000 Lebendgeburten.
Die Bevölkerung Chinas ist im Jahr 2023 zum ersten Mal geschrumpft. Prognosen sehen die Bevölkerungsentwicklung Chinas auch in den kommenden Jahren als rückläufig an. Das Durchschnittsalter in China steigt ebenfalls rapide an. Durch diese demografische Entwicklung hat China im Jahr 2023 den Rang des bevölkerungsreichsten Landes der Welt an Indien verloren.
Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in China:
Die Abtreibungspolitik in China ist eng mit den jeweiligen Bevölkerungsstrategien der Regierung verknüpft:
- 1950er-Jahre: Nach der Gründung der Volksrepublik China förderte die Regierung zunächst das Bevölkerungswachstum.
- 1979 – Einführung der Ein-Kind-Politik: Zur Kontrolle des Bevölkerungswachstums führte die Kommunistische Partei strikte Regeln ein: Paare durften nur noch ein Kind bekommmen. Zuwiderhandlungen wurden mit hohen Geldstrafen, Zwangsabtreibungen und Sterilisationen geahndet. 1983 wurden 14.371.843 Abtreibungen gezählt.
- 2015 – Zweikind-Politik: Nun durften chinesische Paare zwei Kinder bekommen. Grund für diese Änderung war die stetig alternde Bevölkerung und ein steigender Arbeitskräftemangel. Bislang führten die Lockerungen zu keinem nennenswerten Anstieg der Geburtenrate. Das Gegenteil ist der Fall: Seit 2018 wird ein stetiger Rückgang der Geburtenzahlen verzeichnet.
- 2021– Dreikind-Politik: Die Kindergrenze wurde auf drei Kinder angehoben, gleichzeitig wurden Maßnahmen zur Reduzierung nicht medizinisch notwendiger Abtreibungen eingeführt. Die Geburtenanzahlen bleiben weiterhin rückläufig.
Geschlechtsselektive Abtreibung:
- Eine weitere gravierende Folge der Ein-Kind-Politik sind massenhafte Abtreibungen von Mädchen.
- Aufgrund sozialer und kultureller Präferenzen für männliche Kinder kam es über die Jahre hinweg zu unzähligen geschlechtselektiven Abtreibungen und einer erhöhten Sterblichkeitsrate weiblicher Säuglinge.
- Trotz des Verbots der pränatalen Geschlechtsbestimmung in den 1980er-Jahren wurden geschlechtsselektive Abtreibungen nachweislich weiterhin landesweit praktiziert.
- In China kommen im Durchschnitt 115 Jungen auf 100 Mädchen – die Normalverteilung der Geschlechter ist 105 Jungen auf 100 Mädchen.
- Von den weltweit 142,6 Millionen aufgrund geschlechtsselektiver Abtreibung und frühkindlicher Vernachlässigung fehlenden Frauen im Zeitraum von 1970 bis 2020 werden China 51 % zugeschrieben.
- 2023 lebten in China rund 30 Millionen mehr Männer als Frauen.
- Folgen dieser ungleichen Geschlechtervertreilung sind unter anderem:
- Der Verlust des reproduktiven Potentials der fehlenden Mädchen wirkt sich langfristig auf die bereits sinkende Fertilitätsrate Chinas aus.
- Eine voraussichtliche Zunahme des Frauenhandels und der Zwangsprostitution in den kommenden Jahrzehnten.
- Experten prophezeien ein Anstieg von Gewalt- und Sexualdelikten.
- Die vielen alleinstehenden Menschen (besonders Männer) führen zur weiteren Verknappung des Wohnungsmarktes.
Gesetzeslage:
- Lange Zeit unterlag Abtreibung in China keinen gesetzlichen Regulierungen.
- 2018 schränkten einige chinesische Provinzen Abtreibungen ein. Seitdem sind Abtreibungen nach der 14. Schwangerschaftswoche nur noch aus medizinischen Gründen zulässig.
Quellen:
- Word population review: Abortion Rates by Country 2024
- Johnston's Archive: Historical abortion statistics – PR China
- bpb: Vor 5 Jahren: Ende der Ein-Kind-Politik in China
- Unfpa: Against my will – Defying the practices that harm woman and girls and undermine equality
- Our world in data: gender-ratio
- SSOAR: Chinas "missing girls" – statistische Unterzählung
oder Maskulinisierung der chinesischen
Gesellschaft? - iW: Nachwehen der Ein-Kind-Politik: China im demografischen Wandel
- CNN World: China says it’s restricting abortions to promote gender equality.
- Statista: China – Anzahl der Geburten pro Jahr in China in den Jahren 2013 bis 2023
Abtreibungsrate:
- 15,9 pro 1.000 Frauen (Stand 2023)
Die Grafik zeigt die Entwicklung der Abtreibungsrate seit dem Roe v. Wade-Urteil. Nach drei Jahrzehnten des Rückgangs ist ein erneuter Anstieg zu beobachten.
Abtreibungszahlen:
- Ca. 1.037.000 Abtreibungen bei 3.591.328 Lebendgeburten im Jahr 2023.
- New York: Verzeichnete 2023 die höchste Anzahl an Abtreibungen in den USA. Mit 119.940 Abtreibungen wurden ca. 33 % der im Bundesstaat erfassten Schwangerschaften frühzeitig beendet.
- Anstieg um ca. 11 % im Vergleich zu 2020 – dies entspricht einem Zuwachs von rund 107.000 Abtreibungen.
- Anstieg trotz der Verbote in einigen Staaten – möglicher Grund: zusätzlicher Abtreibungszuwachs in Staaten mit liberaleren Abtreibungsgesetzen.
Die Statistik zeigt die (geschätzte) Veränderung der Abtreibungsrate in den USA seit der Aufhebung von Roe v. Wade 2022, nach Bundesstaaten. Die Fußnote beschreibt den Anteil der Daten in der Statistik, die durch Imputation (Schätzungen) ersetzt wurden, um fehlende Werte auszugleichen.
* Weniger als 10 % der Daten wurden imputiert.
**10-50 % der Daten wurden imputiert.
***50 % oder mehr der Daten wurden durch Imputation ergänzt.
Je höher der Anteil der Imputation, desto größer ist die Unsicherheit über die Genauigkeit der Daten, da mehr fehlende Werte durch geschätzte Werte ersetzt wurden.
Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in den USA:
Die USA haben eine bewegte Geschichte bezüglich der gesetzlichen Regelung von Abtreibungen:
- In den 1960er-Jahren begannen einige Bundesstaaten, die bis dahin geltenden Abtreibungsgesetze zu lockern.
- 1973 – Roe v. Wade: Im Zuge dieses bekannten Rechtsstreits entschied der Oberste Gerichtshof, dass das verfassungsmäßige Recht auf Privatsphäre das Recht einer Frau einschließt, eine Abtreibung vorzunehmen. Diese Entscheidung erklärte somit die meisten bestehenden staatlichen Einschränkungen für Abtreibungen im ersten Trimester der Schwangerschaft für ungültig.
- 2022 – Dobbs v. Jackson Women's Health Organisation: Dieser Rechtstreit führte zur Aufhebung von Roe v. Wade, wodurch es nun jedem US-Bundesstaat ermöglicht wurde, eigene Abtreibungsgesetze zu erlassen.
In Telefon-Interviews wurde US-Amerikanern folgende Frage gestellt: „Würden Sie sich als pro-choice oder pro-life bezeichnen?“.
Gesetzeslage:
- Aufgrund der Entscheidung Dobbs v. Jackson Womens's Health Organisation variieren die Abtreibungsgesetze in den U.S.A. teilweise sehr stark von Bundesstaat zu Bundesstaat:
- Alabama, South Dakota, Arkansas, Oklahoma, Texas: Diese US-amerkanischen Bundesstaaten haben zurzeit die strengsten Abtreibungsgesetze. Abtreibungen sind in allen Fällen illegal, außer wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Auch bei Vergewaltigung und Inzest gibt es keine Ausnahme.
- Oregon, New-Mexico, Colorado, Alaska, Vermont, New Jersey: Diese Staaten haben keinerlei Einschränkungen bezüglich Abtreibungen. Schwangere müssen keine Bedenkzeiten einhalten, keine Gründe angeben, und es gibt kein zeitliches Limit für die Durchführung einer Abtreibung. Des Weiteren können 'Abtreibungsmedikamente' telefonisch verschrieben werden.
Umfrage zur Zustimmung, ob Abtreibung in den USA legalisiert werden sollte. Von 2014 bis 2021 lautete die Formulierung der Zustimmung: „Erlaubt, wann immer eine Frau entscheidet, dass sie eine möchte“ oder „Erlaubt in bestimmten Fällen, wie z. B. bei Vergewaltigung“.
Ab 2022 lautete die Formulierung der Zustimmung: „Legal in allen Fällen“ oder „Legal in den meisten Fällen“.
Quellen:
- Britannica: Roe v. Wade
- Cornell Law School: Dobbs v. Jackson Women's Health Organization (2022)
- The Fuller Project: How major abortion laws compare, state by state
- guttmacher: Despite Bans, Number of Abortions in the United States Increased in 2023
- CDC: Birth Data
- Pew Research Center: What the data says about abortion in the U.S.
- Statista: Percent change in the abortion rate since the overturning of Roe v. Wade in the United States between April and August 2022, by state
Abtreibungsrate:
- 12,6 pro 1000 Frauen im gebärfähigen Alter
Zahl der erfassten Abtreibungen in Kanada 2022, nach Alter der Schwangeren.
In den letzten Jahren sind medikamentöse Abtreibungen in der primären Gesundheitsversorgung (z. B. in Praxen sowie Gemeinschafts- und öffentlichen Gesundheitskliniken) zugänglicher geworden. Die meisten dieser Abtreibungen sind jedoch nicht in den Datentabellen enthalten. Daher unterschätzen die gemeldeten Zahlen das tatsächliche Ausmaß der durchgeführten Abtreibungen in Kanada.
Abtreibungszahlen:
- 97.211 Abtreibungen auf 351.679 Lebendgeburten (niedrigster Stand seit 2005) im Jahr 2022.
- 60,5 % operativ – 39,5 % medikamentös.
geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Kanada:
- 1969: Legalisierung unter bestimmten Umständen
- 1988 – "R. v. Morgentaler": Dieser Rechtsstreit führte zur vollständigen Legalisierung von Abtreibung in Kanada. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die bis dahin geltenden Abtreibungsgesetze gegen die in der kanadischen "Charter of Rights and Freedoms" festgelegten Rechte einer Frau auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person verstoßen würden.
Gesetzeslage:
- Es gibt keinerlei gesetzliche Regulierungen bezüglich Abtreibung.
Quellen:
Abtreibungsrate:
- 48 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter (Stand 2019).
Abtreibungszahlen:
- Rund 16 Millionen jährliche Abtreibungen.
- In Indien sind geschlechtsselektive Abtreibungen weit verbreitet.
- Trotz entsprechender gesetzlicher Verbote werden Indien 32 % der im Zeitraum 1970–2020 ca. 142,6 Millionen aufgrund geschlechtselektiver Abtreibung oder frühkindlicher Vernachlässigung fehlenden Frauen zugeschrieben.
- Zusammen mit China ist Indien für 90 % der jährlich 1,2–1,5 Millionen fehlenden Mädchengeburten verantwortlich (Bongaarts and Guilmoto, 2015; Chao et al., 2019; UNFPA, 2020).
- Die Normalverteilung der Geschlechter beträgt 105 Jungen auf 100 Mädchen. In Indien sind es 110 Jungen auf 100 Mädchen.
- Der Hauptgrund für geschlechtsselektive Abtreibungen ist die kulturell verankerte Präferenz für Söhne.
Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Indien:
- 1861 – Indian Penal Code: Abtreibungen wurden strafrechtlich verfolgt, es sei denn, die Fortführung der Schwangerschaft hätte die Schwangere in Lebensgefahr gebracht.
- 1971 – Medical Termination of Pregnancy Act: Die Umstände für eine legale Abtreibung wurden um folgende Punkte erweitert:
- Bei Gefahr für die physische oder psychische Gesundheit der Frau.
- Bei Fötusanomalien.
- Bei Schwangerschaften, die durch Vergewaltigung oder Inzest entstanden sind.
- Bei Versagen von Verhütungsmitteln (dies galt zunächst nur für Ehepaare).
- 2000er-Jahre – Verbot geschlechtsselektiver Abtreibungen: Regelungen gegen geschlechtsselektive Abtreibungen wurden verschärft. Das Pre-Natal Diagnostic Techniques Act von 1994 verbot derartige Abtreibungen bereits vollständig.
- 2021 – MTP Amendment Act: Die aktuelle aktuelle Gesetzeslage wurde beschlossen, um den Zugang zu 'sicheren Abtreibungen' zu erleichtern.
Statistik zur öffentlichen Meinung zu Abtreibungsgesetzen in Indien im Jahr 2020, nach Religion.
*Blaue Balken: Illegal in allen oder den meisten Fällen.
*Schwarze Balken: Legal in allen oder den meisten Fällen.
Weitere Informationen: Die Befragten waren 18 Jahre oder älter; insgesamt wurden 29.999 Menschen im Zeitraum von November 2019 bis März 2020 in direkten Interviews befragt. Die Verteilung der Religionen war wie folgt: 22.975 Hindus, 3.336 Muslime, 1.782 Sikhs, 1.011 Christen, 719 Buddhisten, 109 Jainas und 67 Befragte, die entweder einer anderen Religion angehören oder keiner Religion zugeordnet sind.
Gesetzeslage:
- Bis zur 20. Woche ist eine Abtreibung auf Empfehlung eines Arztes erlaubt.
- Bis zur 24. Woche ist eine Abtreibung auf Empfehlung von zwei Ärzten und unter der Voraussetzung mindestens einer der folgenden Gründe erlaubt:
- Die Schwangerschaft resultiert aus sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung oder Inzest.
- Die Schwangere ist minderjährig.
- Es hat während der Schwangerschaft eine Änderung des Ehestatus der Frau stattgefunden (z. B.: Scheidung, Tod des Partners).
- Die Schwangere hat eine physische Behinderung, die nach dem Rights of Persons with Disabilities Act, 2016 als „schwere Behinderung“ eingestuft wird.
- Die Frau leidet an einer psychischen Erkrankung.
- Es besteht ein erhebliches Risiko „fetaler Fehlbildungen“, die nicht mit dem Leben vereinbar sind, oder das Kind würde unter schweren „physischen oder psychischen Auffälligkeiten“ leiden.
- Die Schwangere lebt in einer sozialen Einrichtung oder in einer von der Regierung erklärten Katastrophen- oder Notfallsituation.
- Nach der 24. Woche ist eine Abtreibung nur mit der Zustimmung eines medizinischen Gremiums erlaubt und dann auch nur, wenn das ungeborene Kind „erhebliche Abnormalitäten“ aufweist.
- Die Grenze für „medikamentöse Abtreibungen“ wurde auf 9 Wochen hochgesetzt.
- Auch unverheiratete Frauen haben das 'Recht', bei Versagen von Verhütungsmitteln eine Abtreibung vornehmen zu lassen.
Quellen:
- Center for Reproductive Rights: Factsheet – The medical termination of pregnancy (Amendment) Act, 2021
- PMA Data: PMA2020 Abortion survey results – Rajasthan, India
- guttmacher: Country Profile – India
- UNFPA: Against my will – Defying the practices that harm woman and girls and undermine equality
- WHO: India's amended law makes abortion safer and more accessible
- ClearIAS: Abortion Laws in India
Abtreibungsrate:
- Ca. 17,3 Abtreibungen pro 1.000 Frauen (Stand 2018).
Abtreibungszahlen:
- Ca. 88.287 Abtreibungen im Jahr 2018.
- Davon waren 67.546 operative Abtreibungen und 20.741 Abtreibungen mittels Mifepriston/Misoprostol.
Im Jahr 2014-15 gab es 75.514 operative und 3.220 medikamentöse Abtreibungen.
Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Australien:
- 1861- Alle australischen Bundesstaaten hielten sich an die britischen Bestimmungen bezüglich Abtreibung, die im „Offences Against the Person Act“ geregelt waren. Demnach waren Abtreibungen nur legal, wenn sie durchgeführt wurden, um das Leben der Mutter zu retten.
- 1969 - R v Davidson: Der Fall R v Davidson im Bundesstaat Victoria war ein Wendepunkt in der Geschichte der Abtreibungsgesetze in Australien. Das Gericht entschied, dass Abtreibungen auch dann legal seien, wenn sie durchgeführt werden, um die körperliche oder mentale Gesundheit der Frau zu schützen.
- 1970er-Jahre - Erste Reformen: 1971 wurde South Australia der erste Bundesstaat, der Abtreibung unter bestimmten Bedingungen legalisierte. Weitere Bundesstaaten folgten mit ähnlichen Reformen.
- 2000er-Jahre - verstärkte Liberalisierung: Manche Bundesstaaten, wie Victoria, liberalisierten ihre Gesetze so weit, dass Abtreibungen bis zur 24. Woche ohne Beschränkungen und danach unter bestimmten medizinischen Bedingungen erlaubt wurden. Nach und nach folgten alle weiteren Bundesstaaten und Territorien.
Anteil der Bevölkerung, die der Meinung ist, dass Abtreibung in Australien erlaubt sein sollte.
Weitere Informationen: Es wurden insgesamt 1.000 Australier im Alter von 16–74 Jahren in einer Online-Studie befragt.
Gesetzeslage:
- Die Bestimmungen variieren je nach Bundesstaat und Territorium.
- Der Bundesstaat Tasmanien hat mit einem zeitlichen Limit bis zur 16. Woche das strengste Gesetz.
- Der Bundesstaat Victoria hat mit einem zeitlichen Limit bis zur 24. Woche das lockerste Gesetz.
- In allen Bundesstaaten muss nach Überschreiten des Zeitlimits die Meinung eines zweiten Arztes eingeholt werden.
- Teilweise dürfen nicht nur zugelassene Ärzte, sondern auch Krankenschwestern und Pharmazeuten eine Abtreibung durchführen.
- 'Medikamentöse Abtreibungen' dürfen weitgehend bis zur 9. Woche durchgeführt werden.
- Alle Bundesstaaten haben sogenannte „safe zones“ (Sicherheitsbreiche) um Abtreibungskliniken eingerichtet. Diese variieren von 50 bis 150 Meter und sollen insbesondere den Schwangeren einen „freien und ungehinderten Zugang“ zu den Kliniken gewährleisten.
Meinung zum Legalisierungsstatus von Abtreibung in Australien 2021, nach Grund.
Antwortmöglichkeiten innerhalb der Online-Studie:
- Abtreibung sollte erlaubt sein, wann immer eine Frau diese wünscht.
- Abtreibung sollte in bestimmten Umständen erlaubt sein, beispielsweise im Falle einer Vergewaltigung.
- Abtreibung sollte nur bei einer möglichen Lebensgefährdung der Frau erlaubt sein.
- Abtreibung sollte unter keinen Umständen erlaubt sein.
- Ich weiß nicht / Ich möchte mich nicht dazu äußern.
Es wurden insgesamt 1.000 Australier im Alter von 17–74 Jahren befragt.
Quelle:
- MJA: Estimating the abortion rate in Australia from National Hospital Morbidity and Pharmaceutical Benefits Scheme data
- GCA: The History of Abortion Laws in Australia
- Amnesty International: The History of Abortion Laws in Australia
- Children by choice: Australian Abortion Law and Practice
- The conversation: Explainer – what are abortion clinic safe-access zones and where do they exist in Australia?
Abtreibungsrate:
- In den Jahren 2010–2014 gab es in Afrika eine durchschnittliche jährliche Abtreibungsrate von 34 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im Alter von 15–44 Jahren. Damit endeten ca. 15 % aller Schwangerschaften mittels einer Abtreibung.
- kontinentale Aufschlüsselung der Abtreibungsrate:
- Ostafrika: 34 pro 1.000 Frauen – 14 % aller Schwangerschaften.
- Zentralafrika: 35 pro 1.000 Frauen – 13 % aller Schwangerschaften.
- Nordafrika: 38 pro 1.000 Frauen – 23 % aller Schwangerschaften.
- Südafrika: 34 pro 1.000 Frauen – 24 % aller Schwangerschaften.
- Westafrika: 31 pro 1.000 Frauen – 12 % aller Schwangerschaften.
Abtreibungszahlen:
- Im Zeitraum 2010–2014 gab es in Afrika jährlich geschätzte 8,2 Millionen Abtreibungen.
Gesetzeslage:
- Diese Länder erlauben Abtreibung, wenn die physische und teilweise auch psychische Gesundheit der Mutter gefährdet ist: Marokko, Algerien, Niger, Burkina Faso, Guinea, Liberia, Ghana, Togo, Tschad, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Eritrea, Djibouti, Kenia, Demokratische Republik Kongo, Angola, Namibia, Botswana, Simbabwe, Eswatini, Lesotho, Seychellen, Komoren, Mauritius, Burundi.
- In diesen Ländern ist Abtreibung bis zu einem zeitlichen Limit erlaubt (meistens bis zur 12. Schwangerschaftswoche): Tunesien, Kap Verde, Guinea-Bissau, Benin, Äquatorialguinea, São Tomé und Príncipe, Mosambik, Südafrika.
- Diese Länder erlauben Abtreibung auch aus sozialen oder finanziellen Gründen: Äthiopien, Ruanda, Sambia.
- In folgenden Ländern ist eine Abtreibung zulässig, um das Leben der Mutter zu retten: Libyen, Sudan, Mali, Nigeria, Elfenbeinküste, Gambia, Somalia, Uganda, Tansania, Malawi, Gabun, Südsudan.
- In diesen Ländern ist Abtreibung unter allen Umständen verboten: Ägypten, Mauretanien, Senegal, Sierra Leone, Kongo, Madagaskar.
Quellen:
Abtreibungsrate:
- 5,49 Abtreibungen pro 1.000 Frauen (Stand 2022)
Abtreibungszahlen:
- 65.528 geschätzte jährliche Abtreibungen.
- Im Jahr 2023 gab es ca. 379.300 Geburten in Italien. Seit 2010 ist ein stetiger Geburtenrückgang zu verzeichnen.
Anzahl der Geburten in Italien von 2010 bis 2023.
Aufgrund der sinkenden Geburtenraten altert die italienische Bevölkerung schnell. Laut Schätzungen für 2024 beträgt das Durchschnittsalter in Italien 46,6 Jahre, was 3,2 Jahre mehr sind als im Jahr 2010. Es wird erwartet, dass diese Zahl in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Prognosen aus dem Jahr 2019 deuteten darauf hin, dass das Medianalter bis 2030 auf 50,8 Jahre ansteigen wird. Danach könnte das Durchschnittsalter der Italiener bis 2050 auf 53,6 Jahre ansteigen.
Geschichtliche Entwicklung von Abtreibung in Italien:
- 1978 – Einführung des „legge 194“: Das eingeführte Gesetz legalisierte Abtreibungen unter bestimmten Umständen. Frauen durften innerhalb der ersten 90 Tage einer Schwangerschaft abtreiben, sofern ihre mentale oder physische Gesundheit gefährdet war. Nach dieser Frist war eine Abtreibung nur zulässig, wenn eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung der Frau bestand oder wenn beim Fötus schwere Fehlbildungen oder Abnormalitäten festgestellt wurden.
- 2020 – Liberalisierung der Gesetze bezüglich „medizinischer Abtreibung“: Die Frist wurde von sieben auf neun Wochen verlängert. Auch der bis dahin verpflichtende dreitägige Krankenhausaufenthalt entfällt. Die sogenannten „Medikamente“ sind zudem leichter erhältlich.
- 2024 – Inklusion von Pro-Life-Vertretern in die Beratungen: Nach dem neuen Gesetz dürfen qualifizierte Vertreter der Pro-Life-Bewegung an den verpflichtenden Beratungsgesprächen vor einer Abtreibung teilnehmen, wie 1000plus News berichtet. Die derzeit amtierende Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ist für ihre Pro-Life-Einstellung bekannt und hat mehrere Maßnahmen zur Unterstützung von Schwangeren in Not initiiert.
Zustimmung zur Legalisierung von Abtreibung in Italien 2014–2023.
Für diese Studie wurden insgesamt 1.000 Italiener im Alter von 16–74 Jahren im Zeitraum von 2014 bis 2023 befragt. 2022 wurde die Formulierung der Frage von 'Erlaubt, wann immer eine Frau entscheidet, dass sie eine möchte' oder 'Erlaubt unter bestimmten Umständen, etwa wenn eine Frau vergewaltigt wurde' auf 'In allen Fällen legal' oder 'In den meisten Fällen legal' geändert.
Gesetzeslage:
- Innerhalb der ersten 90 Tage ist eine Abtreibung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Fortsetzung der Schwangerschaft würde die mentale oder physische Gesundheit der Frau gefährden.
- Die Schwangere muss eine öffentliche Familienberatungsstelle, eine anerkannte sozialmedizinische Einrichtung oder ein Arzt des Vertrauens aufsuchen, um eine freiwillige Abtreibung zu beantragen.
- Ein wertfreies Beratungsgespräch, in dem unter anderem die Umstände besprochen werden, welche die Frau zu einer Abtreibung bewegen. Zudem wird ein Hilfsangebot zur Bwältigung dieser Umstände unterbreitet.
- Die Durchführung einer gynäkologischen Untersuchung zur Bestätigung und genauen Datierung der Schwangerschaft.
- Nach diesem Gespräch muss eine siebentägige Bedenkzeit eingehalten werden.
- Eine Abtreibung über die 90-Tage-Frist hinaus ist nur zulässig, wenn das Leben der Schwangeren schwer gefährdet ist oder beim ungeborenen Baby Fehlbildungen oder Abnormalitäten festgestellt wurden.
- Des Weiteren steht es Ärzten in Italien frei, aus persönlicher Überzeugung keine Abtreibung durchführen zu müssen. Eine Ausnahme besteht, wenn das Leben der Frau in akuter Lebensgefahr schwebt. 2019 sollen 68,4 % der Gynäkologen aus Gewissensgründen keine Abtreibung angboten und durchgeführt haben. Laut verschiedenen Quellen steigt die Zahl der „Pro-Life-Ärzte“ kontinuierlich.
Quellen:
- Statista: Abortion in Italy – Statistics and Facts
- faz: Neuer Negativrekord bei den Geburtenzahlen in Italien
- Statista: Number of births in Italy from 2010 to 2023
- IPPF: Italy: New rules on medical abortion a breakthrough for reproductive freedom
- 1000plusNews: Pro-Life-Gruppen erhalten Zugang zu Beratungsstellen
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista
vollständiges Abtreibungsverbot: In diesen Ländern ist Abtreibung unter allen Umständen verboten. Auch wenn die Schwangerschaft aus einer Vergewaltigung oder Inzest resultiert oder das Leben der Mutter gefährdet ist, ist eine Abtreibung nicht zulässig. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
1. El Salvador:
- Personen, die eine Abtreibung mit Zustimmung der Schwangeren durchführen, sowie die Schwangere selbst können mit einer Haftstrafe von zwei bis acht Jahren verurteilt werden.
- Personen, die eine Abtreibung gegen den Willen der Schwangeren durchführen oder die Zustimmung nachweislich erzwungen haben, können mit einer Haftstrafe von vier bis zehn Jahren verurteilt werden.
- Medizinisches Personal, das eine Abtreibung durchführt, kann zu Haftstrafen von sechs bis zwölf Jahren verurteilt werden. Zusätzlich wird ihnen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für dieselbe Zeitdauer entzogen.
- Frauen, die eine Abtreibung vorgenommen haben, können zudem wegen schweren Totschlags angeklagt werden, worauf eine Gefängnisstrafe von 30 bis 50 Jahren steht.
- Center for Reproductive Rights: El Salvador’s Abortion Provisions
- BBC: El Salvador's abortion ban: 'I was sent to prison for suffering a miscarriage'
- The Guardian: ‘Historic moment’ as El Salvador abortion case fuels hopes for expanded access across Latin America
2. Nicaragua:
- Personen, die eine Abtreibung mit Zustimmung der Schwangeren durchführen, sowie die Schwangere selbst können mit einer Haftstrafe von ein bis drei Jahren verurteilt werden.
- Medizinisches Personal, das eine Abtreibung durchführt, kann die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für zwei bis fünf Jahre entzogen werden.
- Center for Reproductive Rights: Nicaraguas’s Abortion Provisions
3. Dominikanische Republik
- Bis zu zwei Jahre Gefängnis für Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen.
- Bis zu 20 Jahre Gefängnis für medizinisches Personal, das eine Abtreibung durchführt.
- Human Rights Watch: “It’s Your Decision, It’s Your Life”
4. Honduras:
- In eine Abtreibung involvierte Personen können zu Haftstrafen von drei bis sechs Jahren verurteilt werden.
- The Guardian: Honduras lawmakers seek to lock in ban on abortion for ever
5. Andorra:
- Haftstrafen von drei Monaten bis zu vier Jahren für Personen, die an einer Abtreibung beteiligt sind.
- BOPA: Llei 9/2005, del 21 de febrer, qualificada del Codi penal
6. Philippinen:
- Haftstrafen von zwei bis sechs Jahren für Personen, die an einer Abtreibung beteiligt sind.
- Center for Reproductive Rights: Facts on Abortion in the Philippines: Criminalization and a General Ban on Abortion
Staaten der USA, Nicaragua, El Salvador, Honduras, Russland und Polen sind die einzigen Länder weltweit, die in den letzten Jahren ihre Gesetze zur Regulierung von Abtreibung weitgehend verschärft haben.
Quellen:
Kanada
- Abtreibung legal seit 1988.
- Es gibt keine gesetzlich vorgegebene zeitliche Frist.
- Die Finanzierung erfolgt über das öffentliche Gesundheitssystem.
- Es gibt keine Vorgaben für obligatorische Beratungen oder Bedenkzeiten.
- Medlegal: The Current State of Abortion Rights in Canada
Niederlande
- Abtreibung ist unter bestimmten Bedingungen seit 1984 legal.
- Abtreibung ist bis zur 24. Schwangerschaftswoche „grundlos“ möglich.
- Nach der 24. Schwangerschaftswoche ist eine Abtreibung zulässig, wenn ernsthafte gesundheitliche Probleme bei der Mutter oder dem Kind bestehen.
- Die Finanzierung erfolgt durch das öffentliche Gesundheitssystem.
- Seit 2022 kann die Schwangere in Absprache mit ihrem Arzt die Bedenkzeit selbst festlegen.
- Government of the Netherlands: What is the time limit for having an abortion in the Netherlands?
Schweden
- Abtreibungen sind seit 1974 legal.
- Bis zur 18. Schwangerschaftswoche (SSW) sind Abtreibungen frei zugänglich, solange kein Grund zur Annahme besteht, dass das Baby außerhalb der Mutter bereits lebensfähig wäre.
- Nach der 18. SSW sind Abtreibungen nur noch aufgrund schwerwiegender medizinischer Indikationen und mit Genehmigung des Nationalen Gesundheits- und Sozialwesens (Socialstyrelsen) zulässig.
- Eine spätere Abtreibung kann auch aus sozialen Gründen genehmigt werden, wenn die Schwangere beipielsweise sehr jung ist, unter schwierigen Lebensbedingungen steht oder an einer Suchterkrankung leidet.
- Im Jahr 2018 wurden 370 Abtreibungen nach der 18. SSW durchgeführt – das enstpicht 1% der gesamten Abtreibungen landesweit.
- rfsu: About Abortion
Israel
- Abtreibungen sind seit 1977 unter bestimmten Umständen legal.
- Abtreibungen sind bis zur 24. Schwangerschaftswoche (SSW) zulässig.
- Die Abtreibung muss von einem Abtreibungskomitee genehmigt werden. Das Komitee besteht aus einem Gynäkologen, einem Psychiater und einem Sozialarbeiter.
- Bei Frauen unter 33 Jahren werden die entstehenden Kosten von staatlicher Seite übernommen.
- Zulässige Abtreibungsgründe in Israel:
- Die Frau ist jünger als 18 Jahre (keine Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich) oder älter als 40 Jahre.
- Es besteht eine Gefahr für die körperliche oder geistige Gesundheit der Frau.
- Die Schwangerschaft ist das Ergebnis illegaler Umstände (z. B. Inzest, Vergewaltigung).
- Die Schwangere ist unverheiratet.
- Das Kind stammt bei einer verheirateten Frau nicht vom Ehemann.
- Es gibt Hinweise auf Missbildungen oder Defekte physischer oder mentaler Art beim Fötus.
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